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Amherd Viola · Nationalrat · 2007-09-25

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Eine knappe Mehrheit der Kommission hat Artikel 316 Absatz 5 angenommen: der Entscheid fiel mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Eine starke Minderheit hat sich gegen die Aufnahme dieses Absatzes, welcher explizit die Möglichkeit des Beizugs eines Mediators im Rahmen von Vergleichsverhandlungen vorsieht, ausgesprochen, und zwar aus folgenden Gründen:

Artikel 316 sieht die Möglichkeit eines Vergleichs vor. In diesem Rahmen hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, die Parteien zur Durchführung eines Mediationsverfahrens zu ermuntern oder ihnen ein Mediationsverfahren zu empfehlen. Während der Mediation kann, gestützt auf Artikel 314, das Verfahren sistiert werden. Die Staatsanwaltschaft hat sogar die Möglichkeit, im Einverständnis mit den Parteien einen Mediator zu den Vergleichsverhandlungen beizuziehen. Das Ziel, welches mit dem neuen Absatz 5 verfolgt wird, kann auch ohne diesen Absatz erreicht werden. Das heisst nichts anderes, als dass Absatz 5 überflüssig ist, und Überflüssiges sowie Selbstverständliches soll nicht ins Gesetz aufgenommen werden. Sonst müssten wir weitere Selbstverständlichkeiten in den Gesetzestext verpacken, wogegen sich eine starke Minderheit der Kommission wehrt.

Ein weiterer Grund für die Ablehnung des Mehrheitsantrages durch uns liegt darin, dass der Terminus Mediation sonst im gesamten Gesetzestext nicht zu finden ist. Wird er nun in Artikel 316 Absatz 5 plötzlich aufgenommen, führt dies zu Verständnisschwierigkeiten und Unsicherheit.

Entsprechend bitte ich Sie namens einer starken Kommissionsminderheit, ihrem Antrag zuzustimmen und Absatz 5 zu streichen.