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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2007-09-26

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26

Wortprotokoll

Der Ihnen vorliegenden parlamentarischen Initiative des verstorbenen Kollegen Wasserfallen wurde sowohl von der Kommission des Nationalrates wie auch von der Kommission des Ständerates Folge gegeben. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die Kantone vorübergehende Sonntagsarbeit an bis zu vier Sonntagsverkäufen, insbesondere an sogenannten Weihnachtsverkäufen, ohne besonderen Bedürfnisnachweis zulassen können. Die heutige, zum Teil scharfe Regulierung soll nun aus guten Gründen liberalisiert werden. Deshalb sieht ja die Vorlage in Artikel 19 des Arbeitsgesetzes einen zusätzlichen Absatz 6 mit dem Wortlaut vor, den Sie vor sich haben. Das ist eine sehr gute Lösung, denn mit dieser Bestimmung wird die Beschäftigung von Personal an vier Sonntagen pro Jahr ermöglicht, ohne dass ein dringendes Bedürfnis, wie das nach Artikel 19 Absatz 3 des entsprechenden Gesetzes vorgeschrieben ist, besonders nachgewiesen werden muss.

Die Argumente der FDP-Fraktion sind die folgenden:

1. Sonntagsverkäufe, besonders in der Vorweihnachtszeit, sind der Bevölkerung ein Anliegen. Die Zahlen aus dem letzten Jahr machen dies deutlich. Ich konnte mich selber vor Ort überzeugen, wie gross das Interesse zum Beispiel in unserer Region war.

2. Die wirtschaftshemmenden Restriktionen des Bundesgerichtes sollen somit abgeschafft werden, denn diese führen zu einer komplexen Bewilligungspraxis. Die generelle Möglichkeit für die Kantone, vier Sonntagsverkäufe pro Jahr zu bewilligen, beseitigt Ungerechtigkeiten im schweizerischen Vergleich. Trotzdem bleibt die Kantonsautonomie bestehen. Die vorgeschlagenen vier Sonntage sind der gegebene Rahmen für die Kantone. Diese können den Bedürfnissen und Gegebenheiten im eigenen Kanton Rechnung tragen. In diesen Kantonen können dann alle Kreise, die eher dafür oder dagegen sind, immer noch ihre Meinung einbringen.

3. Mit diesem Vorschlag verringern sich die administrativen Umtriebe für Unternehmen und Behörden, denn heute ist es nicht nur im Kanton Bern so, dass das geltende Recht keinen Spielraum für Bewilligungen für Sonntagsarbeit in der Adventszeit bietet. Ein Beispiel: Wird ein zweiter Sonntagsverkauf im Advent bewilligt, darf das gleiche Verkaufspersonal jeweils nur an einem Sonntag beschäftigt werden. Es entspricht einer Tatsache - daran mag die Gegnerschaft rütteln, wie sie will -, dass sich insbesondere bei Familien Weihnachtseinkäufe an Sonntagen einer grossen Beliebtheit erfreuen. Gerade in der letzten Adventszeit wurde dieses Konsumentenbedürfnis überdeutlich. Der Detailhandel beispielsweise ist auf diese Einnahmen angewiesen. Arbeitsstellen können dank dem florierenden Geschäft gesichert und schlechte Verkaufszahlen durchs Jahr hindurch zumindest teilweise gerettet oder kompensiert werden.

Nicht zuletzt verlangt diese neue Bestimmung mehr Transparenz und Klarheit, ausserdem sollen die Kantone vorübergehende Sonntagsarbeit für bis zu vier Sonntagsverkäufe ohne besonderen Bedürfnisnachweis zulassen können. Auch das EVD begrüsst die Stossrichtung der Initiative, und es hat betont, die vorgeschlagene Lösung werde eine rechtsgleiche Anwendung und eine vereinfachte Umsetzung in allen Kantonen ermöglichen.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen, der Vorlage und damit dem neuen Absatz 6 von Artikel 19 des Arbeitsgesetzes zuzustimmen und alle Anträge, die dem widersprechen, abzulehnen.