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Müller Philipp · Nationalrat · 2007-10-01

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Es gibt kaum eine Partei, die vor den Wahlen nicht verspricht, dass sie sich für hehre Ziele wie Wohlstand, Wachstum, Standortattraktivität, Vereinfachungen, Chancengleichheit, Verbesserungen, Bürokratieabbau und Gerechtigkeit einsetzen will. Über diese Wohltaten für Bürgerinnen und Bürger sprechen im Wahlkampf alle. Der Unterschied liegt, je nach politischer Ausrichtung, lediglich in der Reihenfolge und in der Gewichtung der einzelnen Bereiche.

Wie sieht es aber nach den Wahlen aus? Unter anderem werden wir über eine Pioniertat zu befinden haben, bei der viele dieser Wahlversprechen auch wirklich umgesetzt werden können. Wir werden in der kommenden Legislatur über ein Geschäft beraten, bei dem es um Einzelinteressen und um wichtige Standortvorteile unseres Landes gehen wird. Wir werden über eine Reform entscheiden, bei der die Sonntagsversprechen von uns allen in parlamentarischer Knochenarbeit tatsächlich weitgehend realisiert werden könnten. Ich spreche von der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Es geht um eine Vorlage, welche die Lobbyanfälligkeit dieses Parlamentes testen und zum Ausdruck bringen wird. Es geht darum, das komplizierte, schwerverständliche, schwierig zu handhabende und bei Unternehmen hohe Erhebungskosten und Beratungsaufwand generierende Mehrwertsteuer-Regelwerk einer Totalrevision zu unterziehen. Es geht darum, Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen zu eliminieren und Verfahrensgerechtigkeit zwischen den Unternehmen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung sicherzustellen. Es geht weiter darum, dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen Trumpf in die Hand zu geben; die Vereinfachung und die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer werden über die Grenzen des Landes hinaus Schlagzeilen machen.

Es geht aber auch darum, dass es nicht mehr zumutbar ist, wenn in einem Betrieb mehrere Steuersätze gleichzeitig zur Anwendung kommen müssen. Zusammengefasst geht es mit der Reform der Mehrwertsteuer also darum, ein in die Jahre gekommenes Gesetzesmonstrum zu modernisieren, kundenfreundlicher zu machen und Anwendungsprobleme auszumerzen.

Richtigerweise ist die Reformvorlage in drei Teile, sogenannte Module, unterteilt: das Modul 1, Steuergesetz, mit dem gesamten Rechtsbereich; das Modul 2, Einheitssatz; und als Variante das Modul 3 mit zwei Sätzen. Das für die Steuerpflichtigen so wichtige Modul 1, Steuergesetz, hat bis anhin kaum Schlagzeilen gemacht. Hier dürfte sich zumindest die bürgerliche Seite einig sein, dass mehr Rechtssicherheit und gleich lange Spiesse sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung ein Gebot der Stunde sind. Anders sieht es offensichtlich beim Modul 2, dem Einheitssatz, aus: Kaum in die Vernehmlassung geschickt, sah sich der Einheitssatz einem sprichwörtlichen Trommelfeuer der Kritik ausgesetzt. Heute können sich die Gegner des Einheitssatzes, die Gegner der Aufhebung der Ausnahmen, die Gegner jeglicher Kühnheit in der Politik noch hinter Slogans verstecken. Nach den Wahlen aber schlägt die Stunde des Einlösens der Wahlversprechen. Wie kann man allen Ernstes auf die Wachstumseffekte des Einheitssatzes verzichten wollen, mit der Begründung, der Einheitssatz führe zu Steuererhöhungen für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, wie das insbesondere die SP äussert? Statt sich immer um die Umverteilung von Vermögen zu kümmern, das ihr nicht gehört, sollte die SP auch einmal mithelfen, dass das Volksvermögen auch wirklich wachsen kann.

In Tat und Wahrheit haben sowohl die Finanzverwaltung als auch Mehrwertsteuerexperten errechnet, dass der Einheitssatz die privaten Haushalte um höchstens etwa 6 Franken pro Monat belasten wird. Es dürfte allgemein bekannt sein, dass zum ökonomischen Abc das Miteinbeziehen der dynamischen Auswirkungen von Reformen gehört. Eine rein statische Beurteilung ist wenig zweckmässig. [PAGE 1500]

Heute werden die meisten Produkte im Warenkorb einer durchschnittlichen Familie nicht zum Satz von 2,4 Prozent, sondern zum Satz von 7,6 Prozent belastet. Bei einem Einheitssteuersatz würden Lebensmittel, Wasser, alkoholfreie Getränke sowie Radio- und TV-Gebühren zwar etwas teurer; all dies macht aber nur gerade 16 Prozent des Warenkorbs aus. Im Gegenzug würden beispielsweise Möbel, Geschirr, Unterhaltskosten, Strom, Abwassergebühren, Heizöl, Kleider, Schuhe, Transportkosten, Telefongebühren entlastet; diese Produkte und Leistungen machen aber gegen 40 Prozent des Warenkorbs aus.

Die CVP verspricht den KMU vor den Wahlen weniger Bürokratie - schön und gut. Damit aus diesem Versprechen kein Versprecher wird, müsste aber der Einheitssatz unterstützt werden. Der CVP sei empfohlen, bei ihrer eigenen Bundesrätin Rat zu holen. Das Departement Leuthard hat nämlich erhoben, dass alle Module der Vernehmlassungsvorlage einen Rückgang der administrativen Kosten der Steuerpflichtigen bewirken, dies jedoch in sehr unterschiedlichem Masse: Beschränken wir die Reform auf das Modul 1, Steuergesetz, nimmt die Bürokratie lediglich um 10 Prozent ab. Bei der Beibehaltung von zwei Sätzen, also bei der Variante von Modul 3, beträgt die Reduktion 12 Prozent. Bei der Einführung des Einheitssatzes gemäss Modul 2 nimmt die Bürokratie hingegen um fast 30 Prozent ab.

Meine Damen und Herren von der SVP, Mathematik ist zwar eine genaue Wissenschaft. Bei der Mehrwertsteuer gibt aber 7,6 Prozent minus 1 Prozent, das Sie fordern, nicht einfach 6,6 Prozent. Die Taxe occulte verhindert, dass die von Ihnen geforderte Senkung von 1 Prozent überhaupt vollumfänglich bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommt. Es ist schon schwierig und ehrgeizig genug, die Revision schnell ins Ziel zu bringen. Forderungen nach einer Senkung des Satzes zu dieser Unzeit bedeuten jedoch Stillstand für die Totalrevision. Ein tieferer Einheitssatz bringt den Konsumenten mehr als eine nicht realisierte Mehrwertsteuersenkung.

Für die FDP stellt sich schon heute die Frage, ob sich die Gegner des Einheitssatzes bewusst sind, dass sie all jenen einen Bärendienst erweisen, die heute innerhalb des gleichen Betriebes bis zu drei verschiedene Mehrwertsteuersätze anwenden müssen.