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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2007-10-02

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Müller Philipp abzulehnen. Wenn ein Einbürgerungsgesuch abgelehnt wurde, kann beim kantonalen Gericht eine Beschwerde eingereicht [PAGE 1581] werden. Es ist nun sehr wichtig, dass auch das Bundesgericht die Frage prüfen kann, ob die Begründung rechtsgenüglich ist. Das hat insbesondere auch Ständerat Inderkum vor unserer Kommission vertreten; er war der Vertreter der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas.

Es werden voraussichtlich wenige Fälle sein, die an das Bundesgericht gehen. Es ist aber wichtig, dass wir diese Möglichkeit vorsehen, denn es geht darum, bezüglich der Rechtsgenüglichkeit eine einheitliche Praxis zu haben. Wenn diese nicht vom Bundesgericht überprüft werden kann, könnte es z. B. vorkommen, dass in Hergiswil Juden und im Toggenburg Muslime nicht eingebürgert werden, ohne dass die Betroffenen das Bundesgericht anrufen könnten. Das wäre absolut stossend. Für die Einheitlichkeit der Begründung ist es deshalb sehr wichtig, dass allenfalls auch das Bundesgericht noch Stellung nehmen kann.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

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