Suter Marc Frédéric · Nationalrat · 2007-10-02
Suter Marc Frédéric · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-02
Wortprotokoll
Die Mehrheit der FDP-Fraktion folgt der Kommissionsmehrheit, wie es Frau Moret ja bereits zum Ausdruck gebracht hat. Lassen Sie mich noch zu einzelnen Aspekten Stellung nehmen, zum einen zur Frage der Urnenentscheidung: Die Mehrheit der FDP-Fraktion lehnt eine solche Entscheidung ab, weil sie sagt, dass zwar kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, dass aber die betroffenen Personen Anspruch auf eine faire Behandlung haben. Eine solche faire Behandlung ist bei einer Urnenentscheidung nicht möglich, hingegen kann gerade in kleineren Gemeinden die Fairness des Entscheides bei einer [PAGE 1571] Abstimmung an der Gemeindeversammlung gewährleistet werden. Mit einer solchen Abstimmung kann auch dem berechtigten Anliegen der Mitsprache bei diesem Entscheid Rechnung getragen werden.
Das Bundesgericht hat die Rahmenbedingungen dieser Entscheidfindung klar aufgezeigt. Es geht darum, Willkür zu verhindern, aber der Behörde, die den Entscheid trifft, einen grossen Ermessensspielraum zu geben. Willkürverbot heisst auch, dass eine Begründungspflicht bestehen muss. Es geht auch darum, die Personendaten zu schützen, wie es zu Recht als Titel zu Artikel 15c festgehalten wird.
Wir von der Mehrheit der FDP-Fraktion haben Vertrauen darauf, dass die Kantone die richtige Umsetzung nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers vornehmen werden. Die Generalklausel unter Absatz 2 Litera c hält fest, dass die Angaben, die erforderlich sind, um die Integration überprüfen zu können, notfalls bekanntgegeben werden sollen. Das genügt; eine solche Generalklausel trägt den Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen Rechnung. Falsch wäre es aber, hier einen Negativkatalog festzuschreiben. Es ist ganz klar, dass es sich bei den von der Minderheit V (Müller Philipp) verlangten Angaben um einen solchen handelt. In allen Fällen müssten diese Angaben enthalten sein. Dann würde es sich nicht mehr um die Schaffung von Transparenz handeln, sondern darum, einen Negativkatalog zu untermauern. Das ist nicht mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen. Artikel 8 der Bundesverfassung bezüglich der Rechtsgleichheit besagt beispielsweise, dass alle gleich zu behandeln seien, ungeachtet ihrer Herkunft, Rasse, Religion oder auch ihrer Befindlichkeit. So soll beispielsweise die Frage, ob jemand invalid ist oder nicht, nicht darüber entscheiden, ob dieser eingebürgert wird oder nicht.
Wir fordern eine würdevolle Einbürgerung. Wir erwarten von den neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, dass sie sich an die Verfassung halten. Wir sollten es gleich halten und ebenfalls die Minimalgarantien der Verfassung gewährleisten. Das wird mit der Linie, die die Kommissionsmehrheit fährt, eingehalten.
Wir bitten Sie, hier der Mehrheit der Kommission Ihre Zustimmung zu geben.