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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2007-10-03

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Frau Präsidentin, Frau Bundespräsidentin, Herr Bundesrat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Artikel 169 Absatz 1 der Bundesverfassung hält Folgendes fest: "Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht aus über den Bundesrat und die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes." Artikel 26 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes präzisiert: "Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht nach den folgenden Kriterien aus: a. Rechtmässigkeit; b. Ordnungsmässigkeit; c. Zweckmässigkeit; d. Wirksamkeit; e. Wirtschaftlichkeit."

Genau dies hat die GPK Ihres Rates getan, mit einer seriösen Arbeit zunächst in der Subkommission und schliesslich in der Gesamtkommission. Diese Debatte hier ist nun weder zweckmässig noch wirksam oder wirtschaftlich. Um eine Debatte mit Ergebnissen führen zu können, braucht es die richtigen Grundlagen, und diese fehlen uns heute. Uns fehlen die definitive Antwort des Bundesrates auf die Kritik und die klaren Empfehlungen der GPK. Der Bundesrat hat zu unserem Erstaunen zunächst einen externen Berater für die Beantwortung des Berichtes engagiert und nun bereits einen Teil der Antworten vorweggenommen. Wir brauchen den Schlussbericht des Bundesrates und insbesondere eine Stellungnahme zu den konkreten Forderungen im Bericht. Weiter findet zurzeit eine Vernehmlassung zur Frage der Unterstellung des Bundesanwaltes statt. Diese Ergebnisse und vor allem die Schlussfolgerungen des Bundesrates müssen vorliegen, um hier eine Debatte über die Zukunft eines wirksamen und für die Schweiz ausserordentlich wichtigen Bundesanwaltes führen zu können.

Wir führen heute eine dringliche Debatte, für die sich die CVP-Fraktion von Anfang an nicht begeistern konnte. Statt diese Debatte heute zu führen, könnten wir wichtige sachpolitische Entscheide fällen. Wir haben genug zu tun zugunsten von mehr Arbeitsplätzen, sicheren Sozialwerken, starken Familien und einer gesunden Umwelt. Dies erwartet die Bevölkerung zu Recht von uns.

Worum geht es aber eigentlich wirklich? Der erste Punkt: Es geht um den Respekt vor unseren Institutionen. Beginnt man, die Entscheide der Judikative zu kritisieren, weil sie nicht in das eigene politische Konzept passen, oder versucht man, Einfluss auf die richterliche Gewalt zu nehmen und somit an der Gewaltentrennung zu kratzen, dann sind die Folgen verheerend. Viele Länder beneiden uns um die gute Funktionsweise unserer Institutionen, und das zu Recht. Umso mehr müssen wir diese Institutionen schützen. Die Geschäftsprüfungskommission ist genau das Instrument dazu. Dies ist der zweite Punkt, um den es geht.

Die GPK-NR hat ihre Aufgabe wahrgenommen. Die Subkommission unter der Leitung von Lucrezia Meier-Schatz hat den Bericht vorbereitet, die Gesamtkommission hat ihn im Anschluss beraten und verabschiedet. Die SVP ist mit dem Ergebnis der Untersuchung nicht einverstanden; nun versucht sie, die beteiligten Personen - vorab die Präsidentin der Subkommission, letztlich die gesamte GPK - zu verhöhnen und schlechtzumachen. Damit will sie lediglich vom GPK-Bericht ablenken; das können wir nicht akzeptieren.

Die Öffentlichkeit wurde von der GPK auch über den sogenannten H-Plan und die von der Bundesanwaltschaft bei Herrn Holenweger beschlagnahmten Unterlagen informiert. Dazu ist nun eine Untersuchung eingeleitet worden. Unseres Erachtens ist zum heutigen Zeitpunkt jede Kommentierung, ob positiv oder negativ, und jede Diskussion über diese von der GPK einstimmig beschlossene Untersuchung verfrüht. Wir warten auf den Abschluss der Arbeit der GPK.

Die CVP-Fraktion stellt deshalb folgende Forderungen:

1. Wir erwarten die definitive Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der GPK und dessen Empfehlungen noch vor den eidgenössischen Wahlen.

2. Im Ausland wurden Dokumente beschlagnahmt, die gewisse Parallelen mit dem GPK-Bericht aufweisen. Die GPK soll ihre Untersuchungen zu diesen Dokumenten sorgfältig und ohne ständige Verletzung der Schweigepflicht durchführen. Wir erwarten den Abschluss dieser Untersuchungen vor der Wintersession.

3. Die Gerichtskommission soll die Abläufe und Zuständigkeiten überprüfen. Im Interesse der Unabhängigkeit und der Glaubwürdigkeit der Justiz muss Klarheit darüber geschaffen werden, ob Herrn Hochstrasser, dem Vorsitzenden der Beschwerdekammer, der Vorwurf nichtzulässiger Absprachen mit dem EJPD zu machen ist. Auch die Resultate dieser Überprüfung erwarten wir vor der Wintersession.

Die Menschen in unserem Land erwarten von uns Lösungen für die anstehenden Probleme; lassen Sie uns in diesem Rat arbeiten!

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