Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2007-10-03
Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion wird dem Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde und dem Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen zustimmen. Es handelt sich um ein Kernübereinkommen, das die wichtigsten Grundsätze regelt. Zusatzprotokolle sollen dann einzelne Bereiche näher regeln.
Das erste Zusatzprotokoll, welches das Klonen menschlicher Lebewesen verbietet, liegt vor. Darüber können wir ebenfalls Beschluss fassen.
Das Wichtigste bei diesem Übereinkommen ist die Tatsache, dass jeder Staat frei bleibt, im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über die Konvention hinausgehende, also strengere Schutzbestimmungen aufzustellen. Abweichungen vom Übereinkommen sind nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich, entsprechend dem Vorbild der Europäischen Menschenrechtskonvention. Da Biologie und Medizin einem raschen Wandel unterworfen sind, wird das Übereinkommen in regelmässigen Abständen vom Lenkungsausschuss für Bioethik überprüft.
Das Übereinkommen ist jederzeit kündbar. Es regelt die wichtigsten Grundsätze in den Bereichen Einwilligung in medizinische Eingriffe, Schutz der Privatsphäre, Genetik, Organentnahme für Transplantationszwecke und medizinische Forschung. Zusatzprotokolle wie das vorliegende Protokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen erlauben es, das Übereinkommen in einzelnen Bereichen zu ergänzen.
Mit dem Übereinkommen werden verbindliche Mindeststandards zum Schutz der menschlichen Würde und Integrität bei biomedizinischen Eingriffen und bei Forschungsvorhaben festgeschrieben. Die in der Konvention festgelegten einheitlichen Schutzstandards sind angesichts der grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Zusammenarbeit wichtig. Mit dieser Vereinbarung wird das Bewusstsein gestärkt, dass der Forschung ethisch-rechtliche Grenzen gesetzt sind und der Missachtung und Geringschätzung dieser Grenzen entgegengewirkt werden muss.
Für die Ratifizierung des Übereinkommens spricht auch, dass bei der Forschung in der Schweiz in heiklen Bereichen teilweise noch beachtliche Regelungsdefizite bestehen. Diese rechtsstaatlich bedenkliche Situation kann durch die Ratifizierung behoben werden. Damit werden zum Beispiel die Grundsätze der Artikel 16 und 17 des Übereinkommens, die den Schutz von Personen bei Forschungsvorhaben und den Schutz einwilligungsunfähiger Personen betreffen, in der ganzen Schweiz verbindlich. Diese Grundsätze im kommenden Forschungsgesetz einzuhalten sollte keine Schwierigkeiten bieten, zumal die einschlägigen Forschungsfragen vom Parlament bereits ins Heilmittelgesetz eingeflochten worden sind und es möglich sein wird, strengere Massnahmen zu beschliessen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, auf die Vorlage einzutreten, den Antrag der Minderheit abzulehnen und dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.