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Heim Bea · Nationalrat · 2007-10-03

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion ist gegen die Möglichkeit der Zwangsmedikation. Wir beantragen Ihnen, den Minderheitsantrag Beck abzulehnen. Wir sagen klar Nein zu einem zwangsweisen Medikamenteneinsatz bei polizeilicher Zwangsanwendung. Medikamente sind Heilmittel und nicht polizeiliche Zwangsmittel.

Wer eine Anwendung ohne medizinische Gründe erlaubt, begibt sich auf eine gefährliche Schiene. Beruhigung, Betäubung, Bewusstlosigkeit im Hinblick auf die Ausübung polizeilicher Gewalt - das Ganze ist sehr suspekt. Solche Massnahmen garantieren nur eines: die Lautlosigkeit der Ausschaffung, des Vollzuges. Sie mögen Menschlichkeit für die Behörden schaffen, aber sie berauben Betroffene jeglicher Abwehr und jeglichen Widerstandes - eine unheimliche Schiene. Es ist absehbar, dass dann und wann auch das Leben selbst in Gefahr kommen könnte. Ärztinnen und Ärzte als Zwangsvollstreckerinnen und Zwangsvollstrecker, als Vollstreckende der Polizeigewalt, das wollen wir nicht. Es ist gut zu wissen, dass die Ärztinnen und Ärzte nicht dazu verpflichtet sind und nicht dazu verpflichtet werden können. Heilen als Beruf auf der einen Seite und Polizeizwang auf der anderen - dieser Mix schadet dem Berufsstand, und ich danke Kollege Guisan für seine Frage nach der ärztlichen Ethik.

Die Zwangsmedikation bezieht sich in diesem Antrag nicht allein auf die Ausschaffung von Abgewiesenen, auch nicht nur auf Zwangsmassnahmen. Die Bestimmung könnte darum durchaus auch bei polizeilichen Massnahmen eingesetzt werden. So ist es denkbar, dass sich schliesslich auch Schweizerinnen und Schweizer polizeilich ruhiggestellt auf dem Posten wiederfinden, mundtot und wehrlos. Alles nur Fantasie? Der Antrag schliesst diese Möglichkeit nicht aus, und das macht ihn noch unheimlicher.

Ich bitte Sie wirklich, diesen Minderheitsantrag abzulehnen; er ist eine Gefahr für die Grundrechte in diesem Land.