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preparatory:AB 77429

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04

Wortprotokoll

Ganz kurz zum Antrag der Minderheit: Wenn man in einem Betrieb Änderungen vornimmt und wenn bauliche sowie planerische Massnahmen notwendig sind, dann brauchen wir eine Übergangsfrist. Im Falle eines Restaurants, das unter Denkmalschutz steht und wo man Rauchabzüge montieren will, kann es ja auch sein, dass es dafür Bewilligungen braucht oder dass es Einsprachen dagegen gibt. Die Minderheit meint in diesem Zusammenhang, dass es richtig wäre, hier eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einzuführen, damit man dann die Vorschriften auch realisieren kann.

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