Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-09-28
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-28
Wortprotokoll
Der Bericht des Bundesrates vom 16. Februar 2000 über die Menschenrechtspolitik der Schweiz erfüllt das Begehren des Postulates Bäumlin (97.3621), das eine Darstellung der Kohärenzproblematik in der schweizerischen Menschenrechtspolitik forderte. Dementsprechend legt der Bericht seinen Schwerpunkt auf das operationelle Konzept der internationalen Menschenrechtspolitik der Schweiz und zeigt die Bedeutung der Menschenrechte gegenüber den anderen aussenpolitischen Prioritäten auf. Sodann wird ein Überblick über die konkreten schweizerischen Bemühungen in diesem Bereich gegeben. Der Bericht betont, dass die Menschenrechte allgemein gültig und unteilbar sind und dass eine kohärente und glaubwürdige Politik sie global zur Geltung bringen muss. Gerade aus diesem universellen Ansatz heraus hat Ihre Kommission entschieden, den Bericht auch im Plenum zu diskutieren. "Universell" bedeutet, dass die Menschenrechte ungeachtet der unterschiedlichen Kulturen und Zivilisationen gelten.
[PAGE 632] Der Bundesrat verfolgt verschiedene Ansätze. Über die Mitarbeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder durch die Unterstützung der Folterkonvention strebt er den Ausbau internationaler Normen an. Darüber hinaus versucht er auf die Menschenrechtssituation in einzelnen Staaten einzuwirken - bilateral durch diplomatische Demarchen oder multilateral im Rahmen der Uno-Menschenrechtskonvention oder in der OSZE. Dazu gehört auch der Einsatz für die Installation eines Menschenrechtsdelegierten beim Europarat. Auch werden zur Abklärung von schweren Menschenrechtsverletzungen und für internationale Organisationen Experten zur Verfügung gestellt.
Die Menschenrechtskriterien gelten nicht nur für die engere Aussenpolitik, sondern für alle Aussenkontakte. So werden sie auch bei der Exportrisikogarantie, der Kriegsmaterialausfuhr oder der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Gerade letztere will auch die Zivilgesellschaft und die Rechtsstaatlichkeit sowie menschenrechtskonforme Regierungsführung fördern. Schliesslich wird auch die Zusammenarbeit mit den NGO zur Förderung von Menschenrechtsprinzipien genutzt.
Unsere Aussprache mit der Vertretung des EDA hat allerdings auch die Grenzen einer kohärenten Menschenrechtspolitik aufgezeigt. Nach zehn Jahren ist die Bilanz auch nach Aussage des EDA durchzogen. Zwar ist weltweit das Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte gestiegen, bei deren Umsetzung und Respektierung stellen sich aber immer noch Probleme, und dies nicht nur in aussereuropäischen Ländern, sondern auch etwa im Balkan oder in Tschetschenien. Auch völkermordähnliche Entwicklungen sind noch immer ein Thema.
Bei der Beurteilung einzelner Sachverhalte wird nach unseren Feststellungen überdies nicht immer mit gleichen Ellen gemessen. Irak oder Jugoslawien trifft so international, aber auch unsererseits, wohl kaum die gleiche Behandlung wie Tibet und Tschetschenien bzw. China und Russland. Wir stehen hier auch für den bilateralen Menschenrechtsdialog vor einem unverkennbaren Dilemma.
Schwierig ist aber auch der interkulturelle Dialog, nicht zuletzt auch mit streng islamischen Staaten. Deklaratorisch wird die Menschenrechtsuniversalität weltweit anerkannt, beim Vollzug beruft man sich aber auf Kulturunterschiede. Bilateral wird auch dies bei Aussenkontakten zwar angesprochen, über Signale hinaus kommen wir aber kaum. An pragmatischem Vorgehen führt wohl nichts vorbei.
Zur Gewährleistung der Kohärenz in der Menschenrechtspolitik gehört nicht nur die interdepartementale Koordination. Die Anstrengungen des Bundesrates - obwohl diese auch vom Pragmatismus geprägt sind - verdienen hierbei im Übrigen durchaus Anerkennung, sowohl im konzeptionellen Bereich wie auch bei der Konkretisierung. Zur kohärenten Menschenrechtspolitik gehört auch eine engere Koordination zwischen Parlament und Bundesrat sowie zwischen parlamentarischen Delegationen und dem EDA. Die unterschiedliche Haltung der Mehrheit unserer Parlamentarierdelegation im Europarat und des Bundesrates bei der Behandlung Russlands im Zusammenhang mit der Tschetschenienfrage dient der Sache kaum, wenn auch die Delegation in der Parlamentarischen Versammlung und die Vertretung im Ministerrat gegenseitig unabhängig handeln können. Diese Koordination ist zu diskutieren. Das EDA hat sich bereit erklärt, in einem Folgebericht auf die Koordinationsprobleme einzugehen. Die engere Koordination wird aber auch in die Diskussion um die Mitwirkung des Parlamentes bei der Aussenpolitik einzubringen sein.
Stichwort Folgebericht: Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates beauftragt den Bundesrat mit einem Postulat, dem Parlament in einem Situationsbericht einmal pro Legislatur Auskunft zu geben über die getroffenen, eingeleiteten und geplanten Massnahmen und Bemühungen zur Förderung einer wirksamen und kohärenten Menschenrechtspolitik. Der Bundesrat nimmt das Postulat entgegen. Unsere Kommission hat deshalb auf die Einreichung eines eigenen Postulates verzichtet, unterstützt aber ausdrücklich jenes der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates. Dabei stellen wir uns die künftige Behandlung dieses Berichtes zusammen mit den Berichten unserer Delegationen beim Europarat und bei der OSZE vor.
Abschliessend beantragen wir Ihnen, vom Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz vom 16. Februar 2000 Kenntnis zu nehmen.