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AB 77509

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit Bortoluzzi, um dessen Unterstützung wir Sie bitten, stellt ein sehr interessantes Problem zur Debatte. Ich glaube, ein wichtiges Anliegen dieser Minderheit ist es ganz klar auch, dass sich der Ständerat dieser Frage noch einmal annimmt. Die Minderheit stellt nämlich die Frage: Was ist denn dieser Risikoausgleich? Ist es letztlich wirklich ein Risikoausgleich über bestimmte, genau definierte Kriterien, oder wird er langsam zu einem Kostenausgleich, einer Umverteilung, die Strukturbereinigungen zwischen den Versicherern eher behindert als fördert?

Ich glaube, die Minderheit ist sehr klar der Meinung, dass der Risikoausgleich - wenn wir ihn denn schon haben - nie zu einem Kostenausgleich werden darf. Er darf also ein bestimmtes Volumen der Umverteilung nicht überschreiten, sonst gehen wir, wie das verschiedene Votanten schon erwähnt haben, über einen Kostenausgleich langsam in die Richtung eines Einheitstopfes, und das wollen wir nicht. Das ist die Grundfrage, die sich hier stellt, und der Ständerat hat sich dieser Frage noch nicht angenommen.

Die beiden Visionen, die dahinter stehen, sind sehr grundsätzlich, und deshalb lohnt es sich, noch kurz auf dieses Thema einzugehen. Die Frage ist ja: Wie sehen Sie die zukünftige Kassenlandschaft? Die einen sehen diese so: Nach einer starken Strukturbereinigung - ich erinnere daran, dass es in unserem Land vor zehn bis fünfzehn Jahren noch über tausend Kassen gab - sind heute noch deren fünfzig bis sechzig vorhanden. Diese Strukturbereinigung ist nützlich, sie ist kostensparend, es wird Synergien geben. Die Frage ist, wie die Landschaft in zehn Jahren aussieht. Wir hätten gerne eine Kassenlandschaft, in der vielleicht sechs bis acht Versicherer in einem klaren Wettbewerb im Gesundheitswesen tätig sind, unter klaren kartell- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen, damit eben keine Oligopole zustande kommen, wie sie beispielsweise Frau Teuscher beim Eintreten angesprochen hat. Das wäre unsere Vision. Wenn Sie diese Vision haben, dann dürfen Sie es nicht zulassen, dass der Risikoausgleich ein Kostenausgleich wird. Wenn Sie natürlich die andere Vision haben, dass sich nämlich die Kassenlandschaft langsam einer Einheitskasse annähert, dann können Sie den Risikoausgleich ungehindert anwachsen lassen.

Dieses Grundproblem wird hier durch die Minderheit sehr klar thematisiert. Ob das nun 7 Prozent sind oder 8 - Frau Fehr hat auf das Problem hingewiesen -: Wo diese Grenze zu liegen käme, kann sicher auch auf der "Ebene" des Ständerates noch diskutiert werden.

Interessant ist schliesslich auch noch Folgendes - dies die letzte Bemerkung -: Ein Bericht des BAG, den wir verlangt haben, zeigt, dass seit der Einführung des Risikoausgleichs, der ja ständig angewachsen ist und immer grössere Beiträge wenigen Kassen überantwortet, die Homogenität der Risikostruktur der Versicherer nicht etwa verbessert worden ist, sondern dass die Entmischung noch zugenommen hat. Es würde sich also auch aus dieser Optik lohnen, wirklich zu durchleuchten, was längerfristig mit diesem Risikoausgleich geschieht. Ist dies Strukturerhaltung, oder ist das eine sinnvolle Kompensation von Risiken, zu der wir durchaus Ja sagen?

Insgesamt also bringt die Minderheit Bortoluzzi ein wichtiges Problem auf den Tisch. Der Ständerat soll sich mit diesem Problem auseinandersetzen, und wir bitten Sie, diesen Minderheitsantrag entsprechend zu unterstützen. Zur zweiten Minderheit, jener zu Absatz 6, wird Kollege Triponez argumentieren.