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Kunz Josef · Nationalrat · 2007-10-04

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04

Wortprotokoll

Artikel 85 der Bundesverfassung und das Schwerverkehrsabgabegesetz schreiben vor, dass die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) maximal so hoch sein darf wie die Kosten, die der Strassenverkehr überhaupt zulasten der Allgemeinheit verursacht. Gemäss der neusten offiziellen Transportkostenberechnung des Bundesamtes für Statistik und des Bundesamtes für Raumentwicklung vom Jahre 2006 wies der Strassentransport per 2003 einen Kostendeckungsgrad von 93 Prozent auf. Das heisst, es fehlten noch 7 Prozent an Einnahmen, um alle Kosten zu decken. Inzwischen sind aber die Einnahmen des Bundes aufgrund der ersten Erhöhung der LSVA im Jahre 2005 dazuzurechnen, was bedeutet, dass nun sämtliche Kosten gedeckt sind. Im Jahre 2006 wurden nämlich von der LSVA 1,48 Milliarden Franken abgeliefert, gegenüber 850 Millionen Franken im Jahre 2003. Entsprechend darf die LSVA von Gesetzes wegen nicht mehr weiter erhöht werden. Selbst das BAV schreibt im Semesterbericht vom 6. September 2007: "Der mit der zweiten Stufe der LSVA und der Erhöhung der Gewichtslimite verbundene Preis- und Produktivitätseffekt scheint nicht mehr dominant für die Entwicklung zu sein und wird durch den vor allem konjunkturbedingten Wachstumseffekt nun deutlich überlagert." Es lohnt sich deshalb nicht, die einheimische Wirtschaft mit neuen Abgaben zu belasten.

Zudem wird der Bund dazu bloss ermächtigt - ich betone: bloss ermächtigt -, nicht jedoch gezwungen, nicht verpflichtet, eine weitere Erhöhung vorzunehmen. Als weitere Einschränkung enthält der Passus ferner die Bedingung, dass die LSVA nicht mehr ausmachen darf als die Kosten, die der Schwerverkehr tatsächlich verursacht.

Die LSVA ist ursprünglich als umweltpolitisches Instrument angepriesen worden. Aufgrund der fehlenden Wirkung im Verlagerungsprozess ist sie inzwischen jedoch nur noch ein finanzpolitisches Mittel des Bundes, um möglichst viele Einnahmen zu generieren. Es kann doch nicht sein, dass die Stabilisierung des Staatshaushaltes bei ständig steigender Subventionierung der Bahnen einseitig zulasten der ganzen schweizerischen Wirtschaft, der Transporteure, der Bauern, der Randregionen und letztlich zulasten der Konsumenten geht.

Im Jahr 2006 hat die LSVA zu höheren Einnahmen von 1,48 Milliarden Franken geführt. Diese werden auch dieses Jahr dank der guten Konjunktur weiter ansteigen. Eine Erhöhung ist im Moment nicht nötig und finanzpolitisch nicht gerechtfertigt. 75 Prozent dieser Einnahmen stammen aus dem Binnenverkehr und belasten unsere Volkswirtschaft und letztlich den Endverbraucher. Für einen Lastwagen im Binnenverkehr zahlt ein Unternehmer heute - hören Sie gut zu! - 80 000 bis 100 000 Franken LSVA pro Jahr. Die Einnahmen aus dem Strassenverkehr werden auch im laufenden Jahr den budgetierten Betrag zur Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte sicher übertreffen.

Die Erhöhung der LSVA dient also nur finanziellen Zwecken des Bundes, verteuert die einheimische Produktion und schwächt den ländlichen Raum. Nach meiner Ansicht ist es wichtig und nützlich, den Bundesratsbeschluss rückgängig zu machen. Noch bevor das Parlament überhaupt Gelegenheit bekommen hat, sich zur LSVA-Erhöhung zu äussern - meine Motion wurde immerhin von 95 Ratsmitgliedern unterzeichnet -, ist unter dem Druck einer voreiligen Bekanntgabe der detaillierten LSVA-Tarife vom UVEK, vom BAV und von Bundesrat Leuenberger einfach entschieden worden; im Wissen, wohlgemerkt, dass sich die gesamte Wirtschaft, das heisst 17 Wirtschaftsverbände, und ein Grossteil der Nationalrätinnen und Nationalräte gegen die Erhöhung der LSVA ausgesprochen haben.

Wir haben Wahljahr. Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, stehen vor allem ein für eine konkurrenzfähige Wirtschaft, sichere Arbeitsplätze, den ländlichen Raum und gesunde, in der Schweiz produzierte Nahrungsmittel. Frau Bundesrätin Leuthard will tiefere Preise. Bedenken Sie diese Realität, und verhindern Sie mit einer weiteren Erhöhung der LSVA die Belastung der inländischen Produktion.

Stimmen Sie deshalb meiner Motion zu.