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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-09-17

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-17

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat diese parlamentarische Initiative am 4. Juni mit 105 zu 53 Stimmen angenommen. Ihre SPK hat die Vorlage ebenfalls unterstützt. Motionen, verbindliche Aufträge des Parlamentes an den Bundesrat, wurden in den letzten Jahren kaum mehr fristgerecht umgesetzt. Die Folge war eine Inflation der parlamentarischen Initiativen: In dieser Legislatur entstanden rund 20 Prozent der Gesetze aufgrund von parlamentarischen Initiativen. Bei Ablauf der Motionsfristen und bei Schubladisierung von Motionen durch den Bundesrat werden diese in der Folge einfach neu eingereicht.

Unsere Kommission unterstützt die Zielsetzung des Nationalrates grundsätzlich, sie betont aber auch, dass die Gültigkeitsanforderungen an die Motionen streng eingehalten werden müssten und die Einhaltung in einer nächsten Legislatur auch besser kontrolliert werden müsste. Oftmals handelt es sich bei Motionen inhaltlich lediglich um Postulate.

Eine von beiden Räten angenommene Motion sollte ein verbindlicher Auftrag an den Bundesrat sein, die Forderung der Motion zu erfüllen. Die Erfüllung ist in letzter Zeit nicht mehr so selbstverständlich, wie es eigentlich sein sollte. Ich erinnere dabei an die Motion unserer eigenen Kommission betreffend die indirekte Presseförderung durch Posttaxenverbilligung. Der Bericht der Kommission des Nationalrates listet einige weitere konkrete Fälle auf, in welchen sich der Bundesrat geweigert hat, von beiden Räten angenommene Motionen zu erfüllen. Natürlich ist der Bundesrat nicht Befehlsempfänger des Parlamentes. Beim Versuch aber, einen Auftrag zu erfüllen, kann es sich ja auch zeigen, dass der Auftrag nicht erfüllbar ist. In diesen seltenen Fällen wäre eine qualifizierte Begründung des Antrages auf Abschreibung erforderlich. In der heutigen Praxis aber erfolgt diese Begründung in der Regel nur sehr summarisch und mit zwei bis drei Sätzen im Rahmen des alljährlichen, umfangreichen und unübersichtlichen Berichtes über den Stand der Arbeiten zu den Motionen und Postulaten.

Ein echter Dialog zwischen Parlament und Bundesrat ist so nicht möglich. Zuhanden der Materialien und der künftigen Praxis möchte ich festhalten - wie es bereits Frau Moret, die französischsprachige Berichterstatterin im Nationalrat, getan hat -, dass die Inhalte von Absatz 1 und Absatz 2 von Artikel 122 des Parlamentsgesetzes klar zu trennen sind. Der Bundesrat hat dies in seiner Stellungnahme und durch seine Vertreterin in der Kommission nicht ganz klar dargestellt.

Worum es hier geht, kann wieder am Beispiel der Presseförderung gezeigt werden: Der Bundesrat hat bereits kurz nach Annahme der Motion durch den Zweitrat beschlossen, die Motion nicht zu erfüllen. Er stellte zu diesem Zeitpunkt aber keinen Abschreibungsantrag, sondern ging davon aus, dass er dies erst nach zwei Jahren tun müsse. In Absatz 1 von Artikel 122 ist zwar tatsächlich von einer Frist von zwei Jahren [PAGE 671] die Rede; diese Frist gilt aber bloss für die Berichterstattung über den Stand der Arbeiten an der Umsetzung noch nicht erfüllter Motionen. Es geht dort also um Motionen, deren Auftrag aufrechterhalten bleibt und die nicht zur Abschreibung beantragt werden. Der Bericht geht denn ja auch bloss an die Kommissionen und nicht an die Räte. Die an die Räte gerichteten Abschreibungsanträge werden in Absatz 2 geregelt, dort findet sich keine Frist. Selbstverständlich sollte der Antrag dann gestellt werden, wenn der Bundesrat beschliesst, den Auftrag nicht zu erfüllen. Nach zwei Jahren macht es nämlich in vielen Fällen kaum mehr Sinn, weil die Forderung der Motion dann durch den Zeitablauf obsolet wird, wie es auch beim Beispiel der Presseförderung der Fall ist.

Die Gesetzesänderung, die wir in der Kommission beschlossen haben, soll den Bundesrat verpflichten, derartige Abschreibungsanträge künftig mit einem besonderen Bericht ausführlicher zu begründen. Die in der Stellungnahme des Bundesrates geäusserte Befürchtung, das hätte erheblich mehr schriftliche Berichte und unerwünschten bürokratischen Aufwand zur Folge, ist unbegründet; es sollte ja eine Ausnahme sein, dass der Bundesrat den Auftrag einer Motion, die von beiden Räten angenommen worden ist, nicht erfüllen will. Eine präzise Regelung des weiteren Verfahrens soll dafür sorgen, dass der Auftrag ohne Weiteres erfüllt wird.

Die Erfahrungen der letzten Zeit haben aber gezeigt, dass das Parlament die Möglichkeit hat, auf dem Wege der parlamentarischen Initiative das Ziel ohne Unterstützung des Bundesrates zu erreichen. Das zeigt auch wieder die Vorlage über die indirekte Presseförderung. Wir sind nun aber in der Kommission der Meinung, dass dieses Ausweichen auf parlamentarische Initiativen problematisch ist. Die Vorbereitung der Gesetzentwürfe sollte in der Regel in der Hand des Bundesrates bleiben. Mit dieser Gesetzesänderung soll die Motion gegenüber der parlamentarischen Initiative wieder aufgewertet werden, was doch eigentlich auch im Interesse des Bundesrates liegen sollte. Wir sind uns bewusst, dass über 600 Vorstösse Bericht erstattet werden musste, dass weitere 1400 Vorstösse hängig sind und 635 Postulate oder Motionen angenommen wurden. Etwas mehr Selbstbeschränkung zu verlangen ist vor den Wahlen wohl eine Utopie. Aber - ich sage das nicht als SPK-Präsidentin, sondern als abtretende Parlamentarierin - dies wäre ein Wunsch an das neu zusammengesetzte Parlament. Denn die Arbeiten, nicht zu reden von den Kosten, die durch eine derartige Flut von Vorstössen von uns produziert werden, müsste man auch einmal in Rechnung ziehen. Ebenso müsste nochmals geprüft werden - auch dies wurde in der Kommission diskutiert -, ob es nicht wieder möglich sein sollte, Motionen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen in Postulate zu verwandeln. Ich denke, dass diese Gesetzesänderung, die wir eingeführt haben, wahrscheinlich wieder aufgehoben werden müsste.

Ich ersuche Sie im Namen der SPK, die mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Vorlage unterstützt hat, zuzustimmen.