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Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-09-24

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-24

Wortprotokoll

Ich gebe Herrn Schwaller Recht, dass die Frage, wo eingegriffen werden muss, in diesem Gesetz gestellt werden muss. Denn Herr Leuenberger hat nichts anderes getan, als Artikel 41 Absatz 3 des ursprünglichen Entwurfes des Bundesrates zu übernehmen. Wenn ich das richtig sehe, ergibt dies dann ein Durcheinander im Entscheidmechanismus und auf der Fahne.

Zur Ehrenrettung meines Standeskollegen möchte ich aber doch auch sagen, dass es tatsächlich stimmt, Herr [PAGE 758] Bundesrat, dass uns die Regierung in den Schraubstock gespannt hat. Der Gesundheitsdirektor hat eingespannt, und der Finanzdirektor hat den Schraubstock zugedreht. So ist das gelaufen. Man muss aber bezüglich der Diskussion vorhin über Prämienzahler und Konsumentinnen und Konsumenten sehen, dass es natürlich auch noch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gibt. Diese muss man auch vertreten. Als Steuerzahler des Kantons Solothurn - die anderen Kantone sind aufgezählt worden - möchte ich den gewinnorientierten Zusatzversicherungen eigentlich nicht einfach 60 Millionen Steuerfranken zuwenden und diese subventionieren. Diesen Mechanismus muss man dann auch sehen. Eine solche Umverteilung auf dem Buckel der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler meines Kantons ist nicht akzeptabel. Ich gehe davon aus, dass dies auch in anderen Kantonen nicht akzeptabel ist.

Die Solothurner Regierung hat über das Wochenende hinweg noch einmal nachgerechnet, und sie ist, Herr Schwaller, wie der Mechanismus auch immer ausgestaltet ist, auf die besagten 60 Millionen Franken gekommen. Der Mechanismus von 120 000 jährlichen ausserkantonalen Pflegetagen à 500 Franken ergibt die 60 Millionen Franken. Es ist natürlich tatsächlich so, dass von den Patienten aus unserem Kantonsgebiet fast die Hälfte in ausserkantonalen Spitälern versorgt wird. Demgegenüber ist es im schweizerischen Mittel nur etwa jeder siebte, achte.

Ich weiss nicht, ob wir mit dieser Art der freien Spitalwahl richtigliegen. Von mir aus gesehen ist das eine interessante Option, und sie ist auch politisch richtig. Aber wir müssen schon aufpassen, wie wir das einführen. Wenn ich die ursprüngliche Formulierung des Bundesrates anschaue und nachdem wir Absatz 1bis beschlossen haben, bin ich mir nicht ganz so sicher, ob das diesbezügliche Vorgehen richtig ist. Ich bin mir auch nicht so sicher, Herr Schwaller, ob wir hier eine kostendämpfende Massnahme beschlossen haben; denn die Geschichte wird angebotsorientiert verlaufen. Ich befürchte hier eine Angebots- bzw. Mengenausweitung, und eine Mengenausweitung hat insgesamt in der Regel eine Kostensteigerung zur Folge. Die Solothurner Regierung hat auch noch gesagt, dass sie jetzt im Vergleich zu den Nachbarkantonen büssen muss, die eben viel mehr Spitäler auf die Spitalliste gesetzt haben, als das mein Kanton gemacht hat.

Fazit: Ich werde dem Antrag Leuenberger-Solothurn zustimmen, auch in dem Sinne, dass der Zweitrat diese Regelung nochmals anschaut. Ich bin dafür, dass man eine Differenz schafft und dann diese Spitalwahl etwas sorgfältiger, abgeklärter und vielleicht noch etwas eingeschränkter einführt.