Frick Bruno · Ständerat · 2007-09-25
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Eine der Kernideen des Krankenversicherungsgesetzes ist es, dass alle Erwachsenen in der gleichen Prämienregion dieselbe Prämie zahlen, wenn sie bei der gleichen Kasse versichert sind. Der Wettbewerb soll zwischen den Kassen über Leistungen stattfinden. Ein Leistungswettbewerb soll über die Prämienhöhe der [PAGE 794] einzelnen Kassen entscheiden. Die Tatsache aber ist eine andere: Der Wettbewerb besteht in der besten Jagd auf die guten Risiken. Gute Risiken sind junge Männer, um es plakativ zu sagen. Diese Billigkassen haben Erfolg, die Entsolidarisierung greift immer mehr.
Meine Motion verlangt, dass Krankenkassen unter einheitlicher Leitung, seien es Konzerne oder andere Konglomerate, für die Grundversorgung die gleichen Prämien festlegen müssen. Die Solidarität ist eine der zentralen Errungenschaften des neuen Krankenversicherungsgesetzes. Wettbewerb soll zwischen den Krankenversicherern spielen. Es soll aber eben ein Leistungswettbewerb sein. Gewinnen soll, wer gute Dienstleistungen erbringt und wer fähig ist, die Kosten positiv zu lenken. Doch in den letzten zehn Jahren ist die Situation eine ganz andere geworden: Eine Reihe von Krankenversicherern versucht, sogenannte schlechte Risiken - das sind Chronischkranke, ältere Menschen und vor allem ältere Frauen - auszuschliessen. Sie richten Krankenkassen ein, mit denen sie gute Risiken - eben: generell junge gesunde Männer, wie wir es sind - anwerben. Sogenannt schlechte Risiken wimmeln sie ab. Die Rechnung geht auf: Es besteht weniger Anreiz für gute Leistungen. Der Erfolg besteht darin, dass Billigkassen gute Gewinne machen. Die Leistungsaufwendungen für diese guten Risiken sind nämlich klein, die Leistungen in den Risikoausgleich sind relativ günstig, also bleibt mit dieser Geschäftstaktik unter dem Strich ein Gewinn.
Faktum ist zum Ersten, dass heute eine Reihe von Krankenversicherern über Billigkassen ganz gezielt Risikoselektion betreibt. Die Entsolidarisierung ist heute finanziell attraktiver als die Wahrung der Solidarität.
Faktum ist zum Zweiten, dass einzelne Versicherer gezwungenermassen mitziehen müssen, um nicht Marktanteile zu verlieren. Ich zitiere aus der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 20. September die Aussage einer der beiden grössten Krankenversicherungen, welche ausdrücklich sagt, sie betreibe die kleinen Kassen à contre coeur; Risikoselektion über Tochtergesellschaften, sprich: Billigkassen, sei volkswirtschaftlich gesehen purer Blödsinn. Recht hat sie: Statt dass wir versuchen, Kosten zu dämmen, dämmen wir die Kosten nicht und machen eine Risikoauswahl; hierin besteht heute der Wettbewerb und nicht bei den Leistungen.
Faktum ist zum Dritten, dass einige Krankenversicherer noch widerstehen. Ich selber gehöre dem Verwaltungsrat einer solchen Versicherung an, und ich habe alles Interesse - und das ist meine offengelegte Bindung -, dass über die Leistungen der Krankenversicherungen im Wettbewerb der Leistungen entschieden wird und nicht, wie es heute ist, dass gute Risiken angelockt und schlechte wieder verscheucht werden.
Das unerfreuliche Fazit der heutigen Situation ist, dass einzelne Krankenversicherungen weiterhin zum Halali auf Personen blasen, welche kleine Risiken darstellen, und dass sie grosse Risiken mit allen Tricks fernhalten. Kurz, es findet eine Entsolidarisierung in der Grundversicherung statt anstelle der Solidarisierung, wie sie das Gesetz will. Dem Bund fehlt heute die gesetzliche Handhabe einzugreifen. Darüber ist höchstrichterlich entschieden. Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme den Missstand ausdrücklich, die Risikoselektion ist ihm bekannt. Er wisse sehr wohl, richtet er uns aus, dass einzelne Versicherer zuerst die Gesundheit der einzelnen Personen abklären und sich dann entscheiden, ob sie diese aufnehmen, ob sie das Aufnahmegesuch bewusst verschleppen oder ob sie Neumitglieder wegmobben. Der Bundesrat kennt auch die Tatsache, dass Versicherte, die viele Kosten verursachen, von ihrer Versicherung sehr oft motiviert werden, in eine andere Kasse zu wechseln.
Was künftig kostet, nimmt man nicht auf, was bisher gekostet hat, will man abstossen. Das ist die Tatsache, aber das ist keine Solidarität. Was schlägt uns der Bundesrat vor, um bei diesem Zustand Abhilfe zu schaffen?
1. Wenn ein Gesuch verschleppt oder vertrödelt wird oder wenn man weggemobbt wird, so möge man bitte Beschwerde erheben, richtet uns der Bundesrat aus. Er zitiert dabei das ganze Instrumentarium der juristischen Grundausbildung: Beschwerde gegen die Nichtaufnahme, Aufsichtsbeschwerde, Rechtsverzögerungsbeschwerde. Das ist aber nicht zumutbar. Stellen wir uns vor, welche Bürgerinnen und Bürger davon betroffen sind. Es sind IV-Bezüger, Arbeitslose, ältere Versicherte mit kleinen Einkommen, Alleinerziehende. Diesen muten wir zu, dass sie Rechtsverzögerungs-, Rechtsverweigerungsbeschwerde erheben, damit sie überhaupt erst eine Krankenversicherung abschliessen können, die ihnen zusteht. Das ist nicht zumutbar.
2. Der Bundesrat sagt uns, die Konzernstruktur einzelner Kassen sei oft nicht klar. Was ein Konzern ist, legt Artikel 663e des Obligationenrechtes fest, nämlich wenn durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise mehrere Gesellschaften unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind. Selbstverständlich gibt es Abgrenzungsprobleme bei Konzernen und Konglomeraten. Selbstverständlich werden einzelne Versicherer versuchen, durch rechtliche Konstrukte das Gesetz zu umgehen. Aber das ist nicht neu. Solche Situationen vermeiden wollen, indem man nichts tut, ist eben noch falscher. Wir haben doch in unserem Rechtsleben über viel schwierigere Situationen zu entscheiden, wo es um Konzerne, wo es um Kartelle usw. geht. Auch dort sind die Rechtsprechung und die Verwaltung in der Lage, die Grenzen zu erkennen und eben auch im Zweifelsfall Recht zu sprechen.
3. Der Bundesrat verweist auf den Risikoausgleich. Wie wir wissen, ist er in Überarbeitung und noch lange nicht bereinigt. Der Risikoausgleich ist aber kein Mittel, um die grossen Spitzen dieses Missstandes zu brechen. Im Nachhinein kann er einzelne Punkte korrigieren, vor allem, wenn wir das neue Element der früheren Spitalaufenthalte einbeziehen.
Richtige Solidarität bewirkt viel mehr. Ich darf Sie auch daran erinnern, dass in der Abstimmung um die Einheitskasse sehr viele von uns die Entsolidarisierung beklagt und auf die Situation der Billigkassen hingewiesen haben. Die Motion, die ich Ihnen vorlege, macht Ernst damit; sie verlangt positive Massnahmen bezüglich dessen, was wir vor der Abstimmung versprochen haben.
Wenn der Bundesrat die Bürgerinnen und Bürger auf den Rechtsweg verweist, um einen Missstand, der in grossem Umfang stattfindet, zu beseitigen, dann ist etwas nicht mehr gut im Staate Schweiz. Es ist unhaltbar, die obligatorische Krankenversicherung vorzuschreiben und von den Versicherten zu verlangen, sie müssten regelmässig Beschwerde führen, um in diesem System korrekt behandelt zu werden. Anwaltskosten und Umtriebe müssten sie halt auf sich nehmen. Diese Situation ist nicht akzeptabel.
Nun haben sich, nachdem ich diese Motion eingereicht habe, auch einige Mitspieler im Gesundheitsmarkt eingeschaltet. Der erste war Comparis. Comparis hat uns allen eine Dokumentation zugestellt, um die Wirkung meiner Motion abschreckend darzustellen. Doch Comparis liefert gerade die schlagenden Argumente für diese Motion! Bevor ich darauf eingehe, möchte ich aber noch etwas anderes einfügen: Ich stelle hier fest, dass Comparis direkte wirtschaftliche Interessen an den Billigkassen hat; Comparis lebt nämlich von der Provision, die sie erhält, wenn viele Leute die Kasse wechseln. Dafür wird Comparis bezahlt, was sie aber verschweigt, damit der Nimbus der Uneigennützigkeit und der Unabhängigkeit nicht angekratzt werde. Comparis ist nicht unabhängig, auch wenn die rein zahlenmässigen Vergleiche stimmen.
Die Beispiele, die Comparis vorlegt, sind der schlagende Beweis für die Entsolidarisierung. Ein Beispiel geht von 36 Prozent günstigeren Prämien in der Billigkasse aus, am gleichen Ort, bei der gleichen Versicherungsgesellschaftsgruppe, bei gleicher Franchise und gleichen Leistungen. Wo - für das Jahr 2008 - 40 Prozent Einsparungen möglich sind, weil eine entsolidarisierte Billigkasse nur junge Leute anwirbt, kann etwas nicht mehr stimmen. Comparis beklagt, mehr als ein Viertel der Schweizer müsste eine höhere Prämie in Kauf nehmen, wenn meine Motion umgesetzt würde. Das zeigt ja gerade, wie weit die Entsolidarisierung gediehen ist. Comparis verschweigt, dass drei Viertel der [PAGE 795] Bürgerinnen und Bürger tiefere Prämien erhalten, wenn wir uns nach dem Gebot der Solidarität verhalten und die Solidarität in der Grundversicherung spielt.
Die Zweiten, die sich eingeschaltet haben, sind die Ärzte. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH erlebt die Entsolidarisierung gegenüber ihren Patienten in ihrer eigenen Arbeit hautnah. Sie haben dem Druck der Billigkassen standzuhalten. Die Ärzte an der Front haben die Motion mit Briefen an Sie direkt unterstützt. Denn sie wissen, welche Benachteiligung die heutige Situation für die Patienten und die Ärzte gebracht hat. Sie unterstützen die Motion. Ich danke den Ärzten dafür.
Aus wirtschaftlichen Kreisen haben sich die Arbeitgeber geäussert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Motion ausdrücklich, weil die Entsolidarisierung nicht weitergehen dürfe, da sie auch wirtschaftlich schade. Der heutige Wettbewerb beruht nämlich nicht auf wirtschaftlichen Leistungen, sondern nur auf Entsolidarisierung. Man bemüht sich um junge Gesunde und stösst die anderen ab.
Mein Fazit: Wir wollen Wettbewerb in der Krankenversicherung, aber wir wollen Wettbewerb durch gute Serviceleistungen, durch Kompetenz und durch Kostendämmung. Heute ist die Situation anders. Mit organisatorischen Tricks und Billigkassen werden die Solidarität und der Leistungswettbewerb unterlaufen.
Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen.
Nun hat Herr Brändli einen Ordnungsantrag eingereicht. Er wird ihn begründen. Ich bitte den Präsidenten, mir das Wort nach der Begründung des Ordnungsantrages nochmals zu erteilen.