Schwaller Urs · Ständerat · 2007-09-25
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
In meinem Kanton gehöre ich zur deutschsprachigen Minderheit, die in etwa 25 Prozent der Kantonsbevölkerung ausmacht. Auch wenn wir in vielen Bereichen immer wieder um die Gleichbehandlung der beiden Sprachen kämpfen mussten, habe ich die Tatsache, dass in einem Kanton zwei oder sogar drei Sprachgemeinschaften zusammenleben, immer als Chance für einen solchen Kanton betrachtet. Natürlich hat diese Chance auch ihren Preis, betrugen doch zu meiner Zeit als kantonaler Finanzdirektor die jährlichen Übersetzungskosten, die Kosten einer gewissen Doppelbesetzung von Posten, die Mehraufwendungen in der Verwaltung, im Schulbereich usw. etwa 25 bis 30 Millionen Franken.
Trotz dieser Mehrbelastung war ich aber immer sehr zurückhaltend, wenn von einem eidgenössischen Sprachengesetz die Rede war. Der eidgenössische Gesetzgeber kann den jahrhundertelang gewachsenen Gegebenheiten nicht im Einzelfall Rechnung tragen. Wenn schon, müssen die mehrsprachigen Kantone hier selber Regeln setzen. Ich unterstütze heute das Gesetz, wie es vorliegt, und zwar vorwiegend - ich bin da ehrlich -, weil auch die Möglichkeit geschaffen wird, Schüler- und Lehreraustausche und andere konkrete Fördermassnahmen zu einer besseren Verständigung zu unterstützen. Ich sage Ihnen auch, dass eine Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit an der Uni Freiburg einen ausgezeichneten Platz hätte und auch bekäme.
Nicht unterstützen kann ich Absatz 3 von Artikel 15. Für eine solche Bestimmung fehlt sicher die Verfassungsgrundlage, wie es sich auch klar um eine kantonale Kompetenz handelt. Ich glaube, es gibt keinen Grund, hier in diese Kompetenz einzugreifen. Selbstverständlich ist für mich, dass in den sogenannt zweisprachigen Kantonen zwingend die zweite kantonale Amtssprache den Vorrang gegenüber dem Englischen hat. Dafür braucht es aber keine Bundesregelung. Es ist im Übrigen wichtig, wie die zweisprachigen Kantone im Alltag mit den sprachlichen Minderheiten umgehen. Mit der Art und Weise, wie sie mit der sprachlichen Minderheit umgehen, wie sie das Erlernen der zweiten Amtssprache, wie sie die tägliche Anwendung der zweiten Amtssprache fördern, können sie die beste Reklame für das prioritäre Erlernen einer zweiten Amtssprache in diesem Land machen.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten und unterstütze das Gesetz mit Ausnahme von Artikel 15 Absatz 3.