Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2000-10-04

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Dieser Minderheitsantrag ist im Rahmen der Diskussion zu Absatz 2, den Sie bereits behandelt haben, gestellt worden. In Absatz 2 von Artikel 6 gemäss dem Antrag der Mehrheit steht der Satz, dass der "Einspeisung von Energie auf unteren Ebenen angemessen Rechnung zu tragen" ist.

Diese Formulierung tönt recht unbestimmt. Nun hat der Bundesrat heute ganz klar gesagt, dass grundsätzlich das Nettoprinzip gelte, dass also in Anwendung dieses Absatzes 2 das Nettoprinzip umgesetzt werde. Es wird also überall, in allen Fällen, nur die beanspruchte Netzdienstleistung verrechnet, mit anderen Worten: Es wird den dezentralen Einspeisern bei der Berechnung dieser Vergütung nicht brutto auch noch das verrechnet, was sie selbst produzieren und verbrauchen.

Damit ist dieses Prinzip, das die Minderheit für einen spezifischen Fall vorgesehen hat, nämlich für die erneuerbaren Energien, jetzt zum Grundprinzip erklärt worden. Da dies so ist, kann die Minderheit ihren Antrag zurückziehen.

[PAGE 677] Mir ist es aber auch wichtig, dass Herr Büttiker, der das Anliegen seinerzeit zu Absatz 2 in der Kommission eingebracht hat, damit einverstanden ist: nämlich dass er auch die Meinung teilt, dass die Formulierung "angemessen Rechnung zu tragen" bedeutet, dass das Nettoprinzip umgesetzt wird. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen vertrat seinerzeit, als diese Bestimmung in der Kommission beraten wurde, eine andere Meinung; er wollte das Bruttoprinzip umsetzen. Daher bin ich froh, wenn uns Kollege Büttiker zur Klärung und Auslegung dieser Bestimmung auch noch bestätigt, dass es auch in seinem Sinne ist - nachdem wir es schon vom Bundesrat gehört haben -, dass dieses "angemessen Rechnung tragen" bedeutet, dass nur die beanspruchte Netzdienstleistung verrechnet wird.

Wenn das so ist, dann zieht die Minderheit ihren Antrag zurück.

[VS]

Präsident (Schmid Carlo, Präsident): Ich gehe nicht so weit zu sagen, Herr Büttiker sei aufgerufen, eine authentische Interpretation von Artikel 6 Absatz 2 zu geben.