David Eugen · Ständerat · 2007-09-26
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Ich möchte einen Diskussionspunkt aufnehmen, den wir jetzt auch aus den Referaten der Kommissionsmitglieder und des Bundesrates gehört haben und der mich beschäftigt. Schon der Bundesrat hat ausgeführt, es gebe politische Entscheide und es gebe Verwaltungsakte; nur die Letzteren seien an das Recht gebunden und die Ersteren nicht.
Diese Theorie kann ich nicht teilen. Wir haben - und da müssen wir nicht auf das Völkerrecht zurückgreifen, sondern einfach auf unsere eigene Verfassung - klar die folgende Regel: Wenn in unserem Staat im Einzelfall über eine Person entschieden wird, dann hat das immer nach rechtsstaatlichen Regeln zu erfolgen. Da gibt es keine politischen Entscheide über Einzelpersonen. Das finde ich eine Theorie, der ich mich in keiner Weise anschliessen kann. Und das Bundesgericht hat das Recht nicht geändert, sondern es hat unsere geltende Verfassung auf Entscheide angewendet, die über Einzelpersonen im Einzelfall gefällt wurden. Wenn [PAGE 804] diese Entscheide durch Gemeindeversammlungen oder sogar an der Urne gefällt werden, dann müssen eben auch diese Entscheide den rechtsstaatlichen Vorgaben genügen.
Die wichtigste rechtsstaatliche Vorgabe ist das Willkürverbot, das wir in unserer Verfassung haben, wo steht, jede Person habe Anspruch darauf, von den staatlichen Organen - das schliesst auch Gemeindeversammlungen ein - ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden. Diesen Rechtsgrundsatz darf man auf keinen Fall und in keiner Situation aufgeben. Daher ist die Theorie nicht richtig, es gebe hier einen "rechtsstaatsfreien Raum" für Verfügungen über Einzelpersonen in unserem Land. Wenn Gemeindeversammlungen über Einzelpersonen entscheiden - was vorkommen kann und in diesem Fall der Einbürgerung jetzt der Fall ist und auch in Zukunft der Fall sein wird, wenn wir die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas gutheissen -, dann muss diese Vorgabe gemäss Artikel 9 der Bundesverfassung, nämlich willkürfreies Handeln, eingehalten werden.
Da wissen wir: Willkürfreies Handeln heisst halt, dass man der Einzelperson das Recht auf rechtliches Gehör gibt. Sie muss angehört werden, und der Entscheid, der über ihr Begehren gefällt wird, muss begründet werden. Darum ist es richtig, dass wir diese Initiative zur Ablehnung empfehlen. Weshalb? Wenn behauptet wird, dass das Bundesgericht seine Praxis geändert habe, so müssen wir uns darüber im Klaren sein: Es ist keine Praxisänderung, sondern die Anwendung von fundamentalen Grundsätzen unserer Verfassung.
Daher muss auch die Initiative in dieser Form abgelehnt werden.