Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-10-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Ich werde Ihnen vorerst die Meinung der Mehrheit erläutern. Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen der Ergänzung in Artikel 6 Absatz 2 zugestimmt, die verlangt, dass bei der Berechnung der Vergütung für die Durchleitung der Einspeisung von Energie auf unteren Ebenen angemessen Rechnung zu tragen sei. Sie will dabei der dezentralen Einspeisung entgegenkommen. Mit der Formulierung der Mehrheit werden der Einspeisung von erneuerbarer Energie und der Eigenproduktion keine weiteren Privilegien gewährt, dies eben im Gegensatz zur Minderheit, die mit ihrer Formulierung erneuerbare Energien und Eigenproduktion priorisieren will.

Mit dem Zusatz, wie ihn die Mehrheit vorsieht, soll sichergestellt werden, dass kleineren Kraftwerken, die eigene Netze haben, bei der Einspeisung auf unteren Ebenen nur die verursachergerechten Kosten übertragen werden. Die Kosten der verschiedenen Netzebenen sind nach dem Verursacherprinzip den Netzbetreiberinnen und damit den Kunden entsprechend ihrer Netzbenutzung zuzuordnen. Dabei wird der Forderung Rechnung getragen, dass Produzenten, die ihre Produktion auf unteren Netzebenen auf eigene Leitungen einspeisen, nicht auch noch die Abgeltung für die oberen Netzebenen belasten. Die Vorgaben dieser Ergänzung müssen in der Verordnung geregelt werden. Die Verordnung soll gemäss Bundesrat Leuenberger mit den interessierten Kreisen noch abgesprochen werden. Die Schiedskommission muss diesen Vorgaben bei den Durchleitungsentscheidungen im Einzelfall ebenfalls Rechnung tragen.

Dieser Absatz steht in engem Zusammenhang mit den Streichungsanträgen der Mehrheit der Kommission zu den Absätzen 5 und 6. Ich begründe diese auch noch gleich.

Die Fassung des Nationalrates und in etwas bescheidenerem Umfang auch die Anträge der Minderheit unserer Kommission zielen darauf ab, dass Kleinproduzenten für die Durchleitung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien gar nichts bis wenig bezahlen müssen. Das könnte gravierende Auswirkungen haben. Wenn z. B. die vielen dezentralen Kleinwasserkraftwerke im Kanton Glarus das Netz gratis benutzen könnten, müssten die paar wenigen Grosskunden entsprechend stärker belastet werden. Das widerspricht dem Grundsatz der Kostenorientierung und der Nichtdiskriminierung. Das Netz muss wettbewerbsneutral ausgestaltet sein. Deshalb ist es nicht statthaft, beim Transport die eine Energiesorte bevorzugt zu behandeln und die andere zu diskriminieren.

Die Mehrheit der Kommission ist hier der Meinung, dass sich eine weitere Privilegierung erneuerbarer Energien erübrigt. Deshalb beantragen wir Ihnen die Streichung der Absätze 5 und 6.