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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-10-01

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Ich muss gestehen, ich habe Mühe mit diesem Antrag, die Debatte auszusetzen. Weshalb? Ich habe hier auch die Begründung des Rückweisungsantrages vor mir und berufe mich selbstverständlich auch etwas darauf.

Es seien die Auswirkungen auf die Steuereingänge bei Bund, Kantonen und Gemeinden berechnen zu lassen, das ist das erste Argument. Es lagen uns in der Kommission Berechnungen vor, und ich muss Ihnen sagen: Auf den Bund hat das keine Auswirkungen, weil nämlich nur das Steuerharmonisierungsgesetz betroffen ist, letztlich also die Kantone. Was hingegen die Auswirkungen auf die Gemeinden betrifft, ist eine Berechnung praktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Da gibt es schlicht und einfach zu viele Gemeinden. In Bezug auf die Kantone lagen uns, wie gesagt, Unterlagen vor.

Ein Zweites: Wer sollen genau die Nutzniesser dieser Massnahme sein? Ich gebe zu: Mir wurden an jenem Morgen auch etwas die Augen geöffnet; ich muss Ihnen aber sagen: Die Sprecherin der nationalrätlichen Kommission hat sich sehr klar geäussert, und unter diesem Titel hätte ich Mühe, wenn jetzt in der Folge wieder neue Interpretationen in diesen Gesetzestext hineingebracht würden. Das macht mir Bauchweh! Wir haben uns jetzt tatsächlich schon geraume Zeit mit dieser Frage befasst. Schauen Sie: Wenn es nur um das Existenzminimum, wenn es also nicht um einen generellen Abzug für sämtliche Steuerpflichtige geht, dann haben die Kantone dieses Problem schon längst gelöst, und wir haben keinen Handlungsbedarf. Geht es aber um die andere Frage - zu welcher sich die Sprecherin der nationalrätlichen Kommission, wie erwähnt, klar geäussert hat -, nämlich dass generell ein Abzug im Ausmass des Existenzminimums vorzunehmen sei, dann ist das meines Erachtens ein Schritt in Richtung einer materiellen Steuerharmonisierung. Das ist nicht nur eine formelle Frage, sondern geht in die materielle Steuerharmonisierung hinein. Sobald es in diese Richtung geht, kann ich nicht mehr mitmachen, weil wir hierzu die verfassungsmässige Grundlage schlicht und einfach nicht haben.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, das Aussetzen der Debatte abzulehnen.

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