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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-10-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-10-01

Wortprotokoll

Darf ich eingangs noch einmal in Erinnerung rufen, was wir zwar alle wissen und was uns immer präsent ist: Unser Steuersystem ist föderal aufgebaut. Es haben also, mit anderen Worten, drei Ebenen unseres Staates die Hoheit, Steuern einzuziehen, und die Verpflichtung, Ausgaben zu tätigen. Darf ich Sie daran erinnern, dass wir auf diesen drei Ebenen mehr als 25 verschiedene Steuergesetze - Steuern - haben und es in den Kantonen manchmal für die gleiche Steuer ähnliche und abweichende Vorschriften gibt. Das führt dazu, dass das demokratisch gesteuerte föderale System, das einerseits die Hoheit über Einnahmen und andererseits die Verpflichtung für Ausgaben über das Referendum festlegt, eben eigentlich schon in seiner Grundgestaltung etwas ausserordentlich Komplexes ist. In der Übungsanlage ist das komplex. Das bedeutet, dass wir grosse Würfe, wenn es die denn überhaupt gibt, nur im Zusammenwirken dieser Ebenen vornehmen können, dass wir grosse Reformvorhaben immer nur in der Zusammenarbeit aller mit allen machen können.

Das Steuersystem ist in dem Sinne zwischen den drei Stufen und den 25 Steuergesetzen austariert. Der Staat ist hier wie eine Krake, die sich überall fortbewegt, und er bewegt sich fort und besteuert uns beim Einnehmen, er besteuert uns beim Ausgeben, er besteuert uns beim Übertragen, und er besteuert uns sogar, wenn wir behalten. Also können wir tun, was wir wollen: Wir werden irgendwann von einem dieser 25 Gesetze erfasst, und das dann zum Teil noch auf verschiedenen Ebenen. Das muss man sehen.

Jetzt komme ich zu diesen Standesinitiativen, meine lieben Ständeräte und Ständerätinnen - ich war auch einmal einer von Ihnen. Ich habe grossen Respekt vor solchen Standesinitiativen, weil ich weiss, dass diese in den Parlamenten [PAGE 864] ausgearbeitet werden. Die Zusammenarbeit würde es eben erfordern, dass nicht nur immer wir bei den Kantonen Vernehmlassungen machen. Die Kantone hätten uns auch anrufen können - das hätte 40 Rappen gekostet. Dann hätten wir vielleicht gemeinsam versucht, uns diesem politischen Willen zu fügen, denn 24 Kantone - diejenigen, die nicht geantwortet haben - haben vielleicht eine andere Meinung. Das ist die Art und Weise, wie wir in diesem Land wahrscheinlich Steuerpolitik betreiben. Das wollte ich noch einmal in Erinnerung rufen.

Unser Schweizer Steuersystem hat Besonderheiten; dazu gehört der Wettbewerb - der Wettbewerb im Landesinnern, der Wettbewerb zwischen den Kantonen. Der Wettbewerb zügelt den Ausgabenappetit der Regierungen und der Parlamente. Der Steuerwettbewerb zwingt die Verwaltung, ihre Mittel zu optimieren. Der Steuerwettbewerb ermöglicht den Vergleich zwischen den Kantonen, zwischen den Leistungen der Kantone und der Regierungen. Der Steuerwettbewerb ist schliesslich auch ein Labor für Innovationen. Es gibt gewisse Steuern, die in den Kantonen erfunden worden sind: im Familienbereich im Tessin, im Bausparbereich in Baselland. Der Vorvorgänger von Herrn Ivo Bischofberger hat einmal gesagt, es sei auf der Bundesstufe in Sachen Steuern noch gar nie etwas Vernünftiges erfunden worden, sondern es seien immer zuerst die Kantone gewesen, die etwas innoviert hätten; dann sei es im Bund brauchbar. Das, was man nicht brauchen kann, hat man nachher vergessen.

Jetzt kommt aber dazu, dass wir nicht nur im Innern, sondern auch mit dem Ausland im Wettbewerb stehen. Der internationale Steuerwettbewerb bezieht sich auf die Werkplätze und auch auf die Finanzplätze; er ist eine Realität. Ich habe immer Mühe, wenn man sagt: Ja, die nordischen Staaten haben bessere Steuersysteme, höhere Staatsquoten, und trotzdem geht es ihnen gut. Ja, aber sie haben keine Finanzplätze in der Grössenordnung des schweizerischen Finanzplatzes, der in Europa einmalig ist und der ganz bestimmte volkswirtschaftliche Strukturen und damit auch Steuersysteme braucht. Denken Sie an die Besteuerung des Finanzplatzes und der entsprechenden Unternehmen. Daher sollte man vorsichtig sein und sich in den internationalen Wettbewerb einschalten, indem man primär für sich ein optimales Steuersystem baut.

Die Voraussetzungen für Steuerreformen sind da, auch von der Entwicklung der Finanzen her. Ich werde Herrn Jenny nachher noch die Leviten lesen, wenn wir seine Motion behandeln. (Heiterkeit) Sie ist ein Kapitel für sich und betrifft die Ausgabenpolitik, die ja auch eine Voraussetzung für die Steuerpolitik ist.

Die erwähnten internationalen Dimensionen zwingen uns dazu, die Reformen im Steuerwesen als einen Dauerprozess anzuschauen. Die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Politik verändern sich dauernd, jeden Tag. Wir können es uns nicht leisten, Steuerreformen stehenzulassen. Wir können es uns nicht leisten, bei unseren Steuerleistungen zu bleiben. Deshalb hat sich auch der Bundesrat für Steuerreformen entschieden, und das nicht erst jetzt, im Hinblick auf das Ende, sondern schon seit Beginn der Legislatur. Es waren aber Vorarbeiten nötig, die zum Teil in Gutachten ausgemündet sind.

Der Bundesrat will, dass diese Steuerreformen zuerst einmal Vereinfachungen bewirken. Da müssten wir vielleicht einmal den Begriff der Vereinfachung etwas näher anschauen. Was versteht man eigentlich darunter? Die einen sagen: Eine Vereinfachung ist, wenn das Formular einfach und übersichtlich ist, wenn man auch mit geringerer Schulbildung in der Lage ist, selber eine Steuererklärung auszufüllen. Andere sagen: Es braucht eine Vereinfachung in den Steuerprozessen, in den Verfahren, in den Abläufen. Andere sagen: Einfach ist es, wenn es praktisch keine oder wenig Abzüge gibt. Das sind dann schon die materiellen Fragen. Und wieder andere sagen: Einfach ist es, wenn es wenige Tarifstufen gibt. Damit sehen Sie, dass schon der Begriff der Vereinfachung zunächst einmal gefasst werden muss. Da sind wir noch nicht ganz am Ende, aber ich denke, dass wir in den letzten Monaten gut vorangekommen sind.

Zweitens müssen Reformen Wachstum befördern; nur einfach umzuschichten macht keinen Sinn. Steuerreformen sollen auch Wachstumseffekte haben. Daher bin ich in Bezug auf die Unternehmenssteuerreform immer der Meinung gewesen - und jetzt schaue ich Frau Sommaruga an -, dass neben der Rechtsformneutralität eben auch die Finanzierungsneutralität ein Kriterium sein sollte.

Und letztlich müssen Reformen auch den fairen Wettbewerb sicherstellen, das sagt auch die Verfassung. Es heisst in Artikel 127, dass man die Allgemeinheit, die Gleichmässigkeit der Besteuerung und die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen hat. Was die Verfassung nicht sagt - und wir wären manchmal froh, wenn sie es sagen würde -, ist, was die Steuergerechtigkeit ist. Es gibt keine Legaldefinition für Steuergerechtigkeit. Das Bundesgericht hat sich kürzlich im Falle Obwalden auch wieder in diese Richtung geäussert und gesagt, dass man diesen Begriff ständig wieder neu erarbeiten muss; in der Gesetzgebung, in der Praxis und, wo das nicht reicht, eben auch in der Rechtsprechung.

Die Steueragenda des Bundesrates enthält drei Reformlinien. Ich möchte sie nur ganz kurz streifen, Sie kennen sie nämlich alle: Die erste Linie ist die Besteuerung der natürlichen Personen, die zweite jene der Unternehmen und die dritte die Mehrwertsteuer.

Zur Reform bei den natürlichen Personen: Ich erinnere Sie daran, dass wir im letzten Jahr die Heiratsstrafe gemildert haben. Aber wir sind da noch nicht am Ziel - Herr Reimann hat es gesagt -, sondern es war eine Sofortmassnahme. Immerhin werden ab 1. Januar des nächsten Jahres alle Ehepaare von Rorschach bis Genf und von Chiasso bis Basel 2500 Franken und alle Zweiverdiener die Hälfte des kleineren Einkommens abziehen können, maximal jedoch 12 500 Franken. Da muss jetzt die nächste Stufe kommen; die Vernehmlassungsfrist ist abgelaufen. Wir sind jetzt an der Auswertung und stehen, wie Sie vor einem Jahr, noch vor einer Knacknuss, nämlich vor der Frage: Wollen wir als Weiterentwicklung einen Doppeltarif, die Individualbesteuerung, ein Splitting oder ein Wahlsplitting vorschlagen? Über diese Frage werden Sie im nächsten Jahr, meine Damen und Herren, die dann hier sind, zu entscheiden haben. Bevor Sie diesen Entscheid getroffen haben, können Sie nicht über weitere Reformen reden. Alles, was hier über Easy Swiss Tax und Flat Rate Tax usw. geredet wird, kommt erst nachher. Wir müssen zuerst wissen, ob wir individuell oder zusammen besteuern. Das muss nächstes Jahr entschieden werden.

Dann kommt die Weiterentwicklung, und da gibt es verschiedene Varianten. Man kann sagen: Gut, wir bleiben bei der heutigen Besteuerung des Gesamtreineinkommens und entwickeln sie weiter. Das wäre ein evolutiver Weg, um aus dem heutigen System heraus brauchbare Anpassungen zu machen; Herr Lauri hat in seinem Votum auch darauf hingewiesen. Eine zweite Möglichkeit ist die sogenannte Flat Rate Tax. Darüber ist in letzter Zeit zum Glück viel gesprochen worden. Dann ist aber auch das duale Einkommenssystem eine solche Option; ich sehe sie zwar eigentlich etwas weniger für uns. Dann ist auch die erwerbsabhängige Steuergutschrift eine mögliche Option; Herr Germann hat darüber reflektiert. Aber wenn Sie das Gutachten der Expertenkommission Leu gelesen haben, das kürzlich erschienen ist, werden Sie festgestellt haben, dass dies keine echte Option ist, sondern dass der Weg über die kommunalen Beschäftigungsagenturen wohl besser ist und dass man hier fiskalische Zwecke aussen vor lassen sollte.

Ich selber habe mich noch nicht festgelegt, entgegen dem, was zum Teil in den Medien steht. Einmal hat eine Zeitung getitelt: "Merz will Flat Rate Tax." Das habe ich nie gesagt; ich habe immer gesagt, das seien Optionen. Über diese Optionen ist dann zu entscheiden, wenn Sie nächstes Jahr den Grundsatzentscheid vor sich haben.

Zur zweiten Schiene, zur Unternehmenssteuerreform: Die erste fand ja 2001 statt, und heute darf man sagen, dass sie erfolgreich war. Seither hat es in der Schweiz mehr als 50 Prozent mehr Holdings gegeben, und die Steuereinnahmen von juristischen Personen sind in der gleichen Zeit [PAGE 865] mehr als doppelt so stark gewachsen als das Bruttoinlandprodukt. Das ist ein Hinweis auf den Erfolg dieser Unternehmenssteuerreform.

Jetzt kommt der zweite Teil der Unternehmenssteuerreform; er findet im Februar 2008 seinen Abschluss, und ich hoffe natürlich, dass das Volk diesem Projekt seine Zustimmung geben wird. Ich möchte jetzt nicht darauf eingehen; Sie haben die Reform erarbeitet und kennen die Details.

Wenn die Unternehmenssteuerreform II abgeschlossen ist - es ist eine KMU-Reform mit den drei Schauplätzen Dividende, Unternehmen und Beseitigung von Ärgernissen -, folgt die Weiterentwicklung der Besteuerung der Unternehmen bzw. der Unternehmensgewinne, und zwar mit der Flexibilisierung der Erträge oder dem Stempel oder mit kombinierten Massnahmen. Dazu haben wir bestimmte Vorstellungen, aber es ist uns klar, dass die nächste Stufe die Gewinnbesteuerung oder wesensverwandte Besteuerungen betreffen wird.

Bei dieser Gelegenheit ein Wort zum Dialog mit der EU, weil ja immer gesagt wird, diese Weiterentwicklung des Unternehmenssteuerrechtes sei dann die Antwort auf die Forderungen der EU. Das darf man meines Erachtens nicht so sehen. Wir wollen eine autonome Steuerreform dort anstreben, wo wir sie als nötig betrachten; das ist im Bereich der Unternehmensgewinne so, denn das ist mobiles Geld, und dort verlieren wir unsere Steuersubstrate am schnellsten. Sie gehen ins Ausland, und deshalb müssen wir international wettbewerbsfähig bleiben. Der Dialog mit der EU wird im November stattfinden; wir haben einen entsprechenden Termin vereinbart. Sie werden aber zuvor, noch Ende Oktober, den von Herrn Berset und anderen verlangten Bericht über die Beihilfepraxis der EU bekommen, in welchem wir Ihnen die Ausnahmen und die Praxis der EU in Bezug auf die Beihilfen darstellen werden. Wir werden Ihnen darin auch aufzeigen, dass wir uns nicht an der Beihilfe, sondern am Anreiz orientieren wollen. Das sind zwei Philosophien, und über diese muss dann der Dialog beginnen.

Nun zur Mehrwertsteuer; sie ist mit Einnahmen von 20 Milliarden Franken für den Bund die wichtigste Steuer. Hier sind wir jetzt in der Tat gut vorangekommen. Die Vernehmlassung ist abgeschlossen. In der Steuerverwaltung arbeitet man jetzt an der Botschaft. Dieses Projekt kommt nächstes Jahr, muss nächstes Jahr entschieden werden und betrifft zwei Felder: Das eine ist die Totalrevision der Mehrwertsteuer, die ein Paket für sich sein wird. Ich hoffe, dass man das dann möglichst zügig über die Bühne bringt. Fundamentaler Widerstand gegen diese Totalrevision ist in der Vernehmlassung von keiner Seite gekommen. Anders sieht es in Bezug auf die Ausnahmen und die Steuersätze aus. Das ist das zweite Thema, das man unabhängig von der Mehrwertsteuer behandeln kann. Es ist klar, dass jetzt ein Moratorium in Bezug auf weitere Ausnahmen besteht. Ich hoffe selbstverständlich, dass wir mit den insgesamt noch fünf Ausnahmen, die teils auch eine sozialpolitische Begründung haben, über die Runden kommen. Herr Berset, ich bleibe beim Polarstern des Einheitssatzes. Solange ich auf diesem Stuhl sitze, werde ich diese Idee vertreten; denn je mehr ich mich damit befasse, umso stärker bin ich davon überzeugt, dass das für unsere Volkswirtschaft einfach das Beste wäre. Diese Entscheidungen werden nächstes Jahr anstehen.

Noch ein letztes Wort zu Steuersenkungen - ich bin noch nicht ganz bei der Mehrwertsteuer angelangt, wir werden nachher darüber debattieren. Aber es sind hier unter verschiedenen Aspekten auch Steuersenkungen thematisiert worden. Daher ganz kurz: Wir hatten seit 1990 insgesamt weit mehr Steuererhöhungen als -senkungen. Die Bilanz ist die, dass die Steuern beim Bund in fünfzehn Jahren um 4,3 Milliarden Franken angehoben und um 2 Milliarden gesenkt wurden. Es gab mit anderen Worten also nicht, wie das immer wieder behauptet wird, eine Steuerschraube nach unten, sondern eine Steuerschraube nach oben, indem die Fiskalquote gesamtschweizerisch von 25 auf 30 Prozent geschraubt wurde.

Jetzt haben wir eine gewisse Gegenbewegung eingeleitet: Da ist zunächst einmal die Ehepaarbesteuerung, die uns im nächsten Jahr 600 Millionen Franken weniger Einnahmen bescheren wird; dann ist da die Unternehmenssteuerreform, die dem Bund allerdings nur noch 56 Millionen Franken an Mindereinnahmen bringt und damit eigentlich eine kleine Reform geworden ist und sich eher bei den Kantonen auswirkt. Weiter wurde die kalte Progression ausgeglichen; das war zwar keine Steuersenkung, hatte aber Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken zur Folge. Es sind noch weitere Steuersenkungen unterwegs, insbesondere bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Dort werden Sie, unabhängig von der Systemwahl, mit Mindereinnahmen von mindestens einer Milliarde Franken zu rechnen haben.

Die meisten Kantone haben jetzt auch damit begonnen, ihre Steuern etwas zu senken. Bei dieser Gelegenheit muss ich sagen - ich möchte hier nicht mit den Wölfen heulen -: Es gibt in Bezug auf Steuersenkungen Vorschläge, die nicht immer optimal sind, die vielleicht sogar problematisch sind. Hier gilt generell: Steuererleichterungen müssen, damit sie gewährt werden können, genau den gewünschten Effekt haben, sonst eignen sie sich nicht, um ein volkswirtschaftliches Ziel zu erreichen. Wenn man den Effekt nicht nachweisen kann, dann sollte man von Steuersenkungen die Hände lassen. Sie müssen zudem gerecht sein, und es muss zwischen Sozialabzügen und Unterstützungsbeiträgen abgewogen werden. Das sind die Kriterien.

Was spielt sich ab in Bezug auf die Gewinnungskostenabzüge? Wenn Sie da genauer hinschauen, sehen Sie, dass das System letztlich desto ungerechter wird, je mehr solcher Abzüge es gibt, ganz entgegen dem, was immer behauptet wird: Man sagt immer, noch mehr Gewinnungskostenabzüge brächten mehr Gerechtigkeit für mehr Leute. Aber das stimmt nicht, weil es immer mehr gibt, die dann keine solchen Abzüge machen können und ungerecht behandelt werden; ja, nicht nur das, denn diese Leute müssen dann auch die Ausfälle, die entstanden sind, noch bezahlen, und das ist eine doppelte Ungerechtigkeit. Ich sehe, dass wir hier in der Tat Diskussionsbedarf bekommen.

In Bezug auf Abzüge für Bausparen, Energie und Immobilien geht im Augenblick sehr viel - auch heute Morgen im Nationalrat, als die Reformlinie des Bundesrates unterstützt wurde. In solchen Bereichen sind jedoch einige Entscheide gefallen, die wir anschauen müssen. Ein weiteres Gebiet ist der Bereich der Aus- und Weiterbildung, welcher von Herrn David hier geschildert wurde. Auch da machen wir die Gutachten vor allem aus dem Grund, um die Wirkungen zu erfassen. Dort, wo keine Wirkungen nachweisbar sind, ist es problematisch, Abzüge zu gewähren. Dies wollen wir ja herausfinden. Diese Wirkungsanalysen brauchen aber etwas Zeit, wir wollen diese sorgfältig machen. Wenn es sich zeigt, dass eine Wirkung da ist, sind die Abzüge auch gerecht, dann haben sie Chancen. In diesem Bereich müssen wir wahrscheinlich jetzt dann über die Bücher gehen, damit wir uns in Vorwegnahme künftiger Steuerreformen nicht selber blockieren.

Ich möchte Ihnen zum Abschluss für die ausserordentlich interessante Eintretensdebatte herzlich danken. Ich habe vorhin jemandem gesagt, dass ich als Departementsvorsteher eigentlich jetzt das Privileg habe, kurz vor der neuen Legislatur in beiden Räten eine Auslegeordnung im ganzen Steuerbereich zu erhalten. Das ist für mich eine sehr schöne Gelegenheit, um die Steuerpolitik für diese Legislatur zu bestätigen und auch die Projekte, die jetzt aufgegleist sind, nach diesen Vorgaben zu realisieren.

In diesem Sinne möchte ich abschliessend auch im Namen des Departementes zum Ausdruck bringen, dass wir an all diesen Reformen äusserst interessiert sind. Wir haben keinerlei Willen, die Reformen zu verzögern. Wir wollen überhaupt nicht irgendetwas auf die Seite schieben, im Gegenteil. Es liegt uns daran, dass diese Reformen zügig vorangehen. Im einen oder anderen Fall aber braucht es eben manchmal vertiefte Überlegungen, was immer auch Zeit braucht.