Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-10-01
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-01
Wortprotokoll
Als ich mich auf die Behandlung dieser beiden Standesinitiativen in der Kommission vorbereitet habe, bin ich zum Schluss gekommen, dass ich diese Initiativen unterstützen möchte. Ich bin also mit der festen Absicht in die Kommissionssitzung gegangen, zumindest eine der beiden Initiativen zu unterstützen. Und weil mir in der Steuerpolitik handfeste Vorgaben mehr liegen als wohlklingende, letztlich aber doch etwas inhaltsleere Aussagen, habe ich mich für die Initiative des Kantons Solothurn entschieden. Ich bin natürlich auch davon ausgegangen, dass es in der Kommission sicher Promotoren der Easy Swiss Tax geben werde, die dann zusammen mit mir für diese Standesinitiative einstehen würden. Ich wurde dann allerdings eines anderen belehrt.
Die Standesinitiative Solothurn - das haben Sie jetzt mehrmals gehört - sieht maximal drei Abzugsmöglichkeiten und maximal drei Tarifstufen vor, also ein gegenüber heute massiv vereinfachtes Steuersystem. Wir haben es auch gehört, im Kanton Solothurn spricht man bei der Initiative von der Flat Tax, aber gemeint ist die Flat Rate Tax; diese Terminologie hat sich mittlerweile durchgesetzt.
Was gefällt mir an dieser Standesinitiative? Der Vorschlag einer radikalen Vereinfachung ist interessant und diskussionswürdig. Das heutige Steuersystem mit den vielen Abzügen und den vielen Ausnahmen ist intransparent und ineffizient, vor allem auch im Vollzug. Ich bin der Meinung, dass wir die Einkommens- und die Vermögenssteuer dazu verwenden sollten, um Staatsaufgaben zu finanzieren, und nicht, um ausserfiskalische Bereiche zu fördern; das ist heute sehr oft der Fall. Ich gehe davon aus, dass die Standesinitiative die formelle Steuerharmonisierung nicht infrage stellt - dies im Unterschied zu gewissen anderen Vorschlägen. Auch das war für mich ein Plus, das für diese Initiative gesprochen hat.
Wir müssen nämlich wissen, dass gemäss Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei der direkten Bundessteuer die Basis der Besteuerung allein durch die Steuerabzüge - ich rede jetzt nicht von den Ausnahmen - um 30 Prozent verkürzt wird. Der Steuerertrag ist sogar halbiert, allein durch die Abzüge, die heute möglich sind. Das heisst, wir verzichten durch ganz viele Abzüge freiwillig auf die Hälfte des potenziellen Steuerertrages, ohne zu wissen, wem diese Abzüge eigentlich ganz genau zugutekommen, [PAGE 860] und vor allem, ohne zu wissen, was wir damit effektiv bewirken - wenn ich jetzt nicht nur von den einzelnen Abzügen, sondern auch von der kumulativen Wirkung dieser verschiedenen Abzüge ausgehe. Eine solche Blindflug-Steuerpolitik stört mich; das muss ich Ihnen sagen.
Wir könnten mit der Abschaffung oder mit der Reduktion von Steuerabzügen und Steuerausnahmen also die Steuerbasis verbreitern. Ich verstehe nicht, wie Kollege Frick auf die Idee kommt, wir würden mit einer Reduktion der Steuerabzüge die Steuerbasis schmälern. Nein, wir würden sie verbreitern, und das bedeutete dann natürlich, dass wir unter diesen Voraussetzungen auch die Steuersätze reduzieren könnten.
Ich muss noch ein Wort zur Progression sagen: Die Standesinitiative Solothurn schlägt ja nicht eine Einheitssteuer, sondern eine Steuer mit maximal drei verschiedenen Tarifstufen vor. Damit ist auch weiterhin eine indirekte Progression möglich, selbstverständlich nicht im gleichen Ausmass, wie es heute bei der direkten Bundessteuer der Fall ist. Dass die Progression wichtig ist, hat auch der solothurnische Finanzdirektor in der Kommission hervorgehoben. Er hat gesagt, die Progression sei von grosser fiskalpolitischer und sozialpolitischer Bedeutung. Ich teile diese Auffassung voll und ganz. Daran dürfen wir auch bei einem neuen System nicht rütteln.
Ich möchte aber davor warnen zu meinen, das heute geltende progressive Steuersystem sei per se gerecht, weil es eben die Progression beinhalte. Ich meine, wir sollten schon etwas genauer hinschauen. Ein Bekannter von mir mit einem Nettojahreseinkommen von 180 000 Franken und einem steuerbaren Vermögen von knapp 400 000 Franken bezahlte letztes Jahr insgesamt 1200 Franken Steuern, eine direkte Bundessteuer von 0 Franken, weil er im Jahr zuvor sein Haus renoviert hatte; Sie alle kennen diese Fälle. Gleichzeitig bezahlt ein Familienvater mit der Hälfte des Einkommens und nur weil er ein Mieter ist, bedeutend mehr Steuern. Dieses System wird nicht nur als ungerecht empfunden, sondern es ist auch ungerecht.
Deshalb ist mein Fazit: Ich bin bereit, eine Reform des heutigen Steuersystems anzuschauen, und zwar mit dem Ziel, erstens mehr Transparenz, zweitens eine höhere Effizienz und drittens mehr Gerechtigkeit zu haben - und dazu gehört eben auch die Vereinfachung. Die Reform muss dort ansetzen, wo das Problem heute besteht, nämlich bei den Abzügen und bei den Ausnahmen. Eine Anpassung des Tarifs kommt dann als Folge einer breiteren Steuerbasis auch für mich infrage. Eine Senkung der Anzahl Tarifstufen von heute sieben auf etwa drei oder vier bedeutet nicht einfach die Abschaffung der Progression. Ich meine, dass die Standesinitiative Solothurn in diese Richtung zielt; in diese Richtung zielt auch das Projekt Easy Swiss Tax, und deshalb - ich sage es noch einmal - war ich etwas erstaunt, dass von der Easy-Swiss-Tax-Seite niemand die Initiative unterstützen mochte. Wir haben allerdings heute gehört, dass es vor allem formale Gründe waren.
Wenn wir in die Richtung eines vereinfachten Steuersystems gehen, dann müssen wir bereit sein, Steuerabzüge eben nicht weiter zuzulassen. Herr Kollege Lauri hat vorher - ich habe in den gleichen Schlund geblickt - aufgezeigt, wie wir uns mit immer neuen Abzügen in Abgrenzungsschwierigkeiten begeben, immer neue Ungerechtigkeiten entdecken, die auch tatsächlich bestehen; und im Bestreben darum, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen, kreieren wir neue Abzüge, und der Zug fährt in diese Richtung weiter. Das ist keine Schiene, die ich weiterverfolgen möchte.
Dass ich - zusammen mit der einstimmigen Kommission - die Initiative nun trotzdem abgelehnt habe, hat tatsächlich auch formale Gründe. Wir haben es gehört: Der Bundesrat ist bereits an der Arbeit, er hat die Auslegeordnung gemacht und offenbar auch bereits Reformoptionen ausgewählt. Wir haben vom Bundesrat gehört, dass er dabei auch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage prüft, einerseits durch Streichung von Abzügen, andererseits durch Beseitigung von Unterbesteuerung hinsichtlich Kapitalgewinnen und Beseitigung von Überbesteuerung, die auf wirtschaftliche Doppelbelastung zurückzuführen ist. Wenn ich mir hierzu eine Bemerkung erlauben darf: Es wäre schön gewesen, wenn der Bundesrat diese Haltung bereits bei der Unternehmenssteuerreform II eingenommen hätte, dann hätten wir nämlich dort ohne ideologische Scheuklappen eine Beteiligungsgewinnsteuer anschauen und auch beschliessen können.
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, dass wir die Arbeiten des Bundesrates nicht vorwegnehmen wollen. Ich hoffe jetzt, dass es nicht bei den Ankündigungen des Bundesrates bleibt, sondern dass diese Projekte tatsächlich vorgelegt werden. Das Parlament täte aber gut daran, diese Vereinfachungsstrategie zu unterstützen, damit wir dann nicht nur von einer Vereinfachung sprechen und dauernd neue Abzüge und neue Ausnahmen fordern, weil das widersprüchlich und auch kein gutes Signal für eine echte Steuerreform wäre. Wenn wir also die Standesinitiativen heute ablehnen, dann ist das für mich kein Grund, einen neuen Strauss von Abzügen ins Auge zu fassen. Im Gegenteil, ich glaube, das Parlament sollte sich jetzt ein bisschen an der Nase nehmen und, statt komplizierte Steuersysteme zu beklagen, selber aktiv zur Vereinfachung beitragen.