Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-10-02
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-02
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir die folgenden Bemerkungen zu dieser Motion: Die Motion fordert den Bundesrat auf, sich noch stärker gegen die sexuelle Verstümmelung von Frauen einzusetzen; die Motion fordert weitere Informationskampagnen in der Schweiz sowie die Unterstützung von Ausbildungs- und Erziehungsmassnahmen bei den direkt betroffenen Menschen. Wenn wir die beiden im Auftrag der Unicef gemachten und uns zugestellten Rechtsgutachten über die weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz studieren, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass schätzungsweise 7000 an ihren Geschlechtsorganen beschnittene Mädchen und Frauen in der Schweiz leben. Das ist somit absolut längst kein Phänomen mehr, das uns nichts angeht. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine grundsätzliche Menschenrechtsverletzung, und sie erfüllt in der Schweiz den Tatbestand der schweren Körperverletzung. Mit der Feststellung, dass der Tatbestand der schweren Körperverletzung vorliegt, wird aber noch keinem Mädchen der Eingriff erspart. Es braucht Aufklärungsmassnahmen bei der Migrationsbevölkerung, beim Gesundheitspersonal, bei den Ärztinnen und Ärzten sowie bei den Behörden.
Die Kommission für Rechtsfragen anerkennt, dass vom Bundesamt für Gesundheit und von der entsprechenden Arbeitsgruppe schon einige Aufklärungsprojekte initiiert und umgesetzt worden sind. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist die Stellungnahme des Bundesrates hinsichtlich der bisher getroffenen Massnahmen sehr allgemein gehalten. Aufgrund der Schwere der Eingriffe in die körperliche Integrität wünscht die Kommissionsmehrheit noch weitere Anstrengungen bei der Aufklärung und Sensibilisierung.
Wir ersuchen Sie, die Motion anzunehmen. Der Nationalrat hat diesen parlamentarischen Vorstoss mit 175 zu 1 Stimmen angenommen.