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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-10-03

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Ich habe einige Fragen zu beantworten. Zunächst halte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins fest:

1. Die Kommission war ordnungsgemäss zusammengesetzt und präsent. An den Gesamtabstimmungen haben zehn Kommissionsmitglieder teilgenommen.

2. Herr Gentil hat die Verlagerungspolitik zu Recht in einen Gesamtzusammenhang gestellt und gesagt, man müsste den Diskurs eigentlich vertiefen, von der Klimapolitik bis zur Verkehrspolitik im Allgemeinen. Dieser Einwand ist meines Erachtens begründet.

3. Der Einwand von Herrn Hess, aber auch jener von Herrn Stadler weist im Ansatz auf ein Problem hin: Es ist so, dass die Verfassung vom alpenquerenden Verkehr "von Grenze zu Grenze" spricht. Dazu stelle ich zunächst fest, dass nirgends vorgeschrieben ist, dass die Verlagerung flächendeckend stattzufinden habe; das hat Herr Leuenberger zu Recht hervorgehoben. Zu diesem Konflikt sind eine politische und eine rechtliche Bemerkung anzubringen.

Die politische Bemerkung: Wir haben Volksentscheide unterschiedlicher Art - einerseits übergeordnete von Volk und Ständen zum Alpenschutzartikel, zur Bundesverfassung als Ganzem und in diesem Zusammenhang auch noch zur Avanti-Initiative. Andererseits haben wir einfache Volksentscheide zu bilateralen Verträgen wie dem Landverkehrsabkommen, aber auch zu weiteren bilateralen Verträgen. Ich glaube, man könnte mindestens sagen, es sei politisch nicht vertretbar, nur vom Alpenschutzentscheid zu sprechen; es gibt noch andere politische Entscheide, die man auch einbeziehen muss. Die Lage ist mindestens komplex.

Die rechtliche Bemerkung: Das ist nun eine praktische Anwendung der Diskussion über die Verfassungskontrolle, die wir letzte Woche geführt haben. Ich kann nur ganz wenige Bemerkungen anfügen; die Kommission hat darüber nicht intensiv diskutiert. Ausgangspunkt ist natürlich die Rechtsprechung "Schubert". Herr Inderkum hat jüngst darauf hingewiesen: Das Parlament darf an sich einen Entscheid fällen, der dem Völkerrecht widerspricht. Das Bundesgericht muss sich dann daran halten - nur das wird gesagt, das ist ein formeller Entscheid. Wenn das Parlament das bewusst gemacht und vertieft diskutiert hat, darf es sich über das Völkerrecht hinwegsetzen, und das Bundesgericht ist daran gebunden. Materiell ist völlig klar, dass das Parlament an das Völkerrecht gebunden ist, dass es gemäss Bundesverfassung verpflichtet ist, es zu "beachten". Hier haben wir einen Entscheidungsspielraum, und das Bundesgericht hat jüngst bei einem Entscheid zur Europäischen Menschenrechtskonvention gesagt, dass dieser Entscheidungsspielraum im Sinne der Bindung an das Völkerrecht zu füllen sei.

Dann bitte ich zu beachten, dass die Verfassung nicht nur den Alpenschutzartikel enthält, sondern auch noch andere Entscheide, die ebenfalls integrierend einzubeziehen sind. Ich denke an Artikel 85 zur LSVA, an Artikel 74 zum Umweltschutz, an Artikel 54 zur Ermächtigung des Bundes zur Aussenpolitik. Man muss eine Gesamtwürdigung vornehmen.

Wenn man im Gesetz diese Klausel einführen würde, dann liefe man in ein Problem in Bezug auf die bilateralen Verträge. Ich muss das mit aller Klarheit sagen. Das wäre eine Diskriminierung der Nichtschweizer. Damit ist der Meccano zu erwarten, der in den bilateralen Verträgen für solche Vorgänge vorgesehen ist: Im bilateralen Paket I könnte die EU Massnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts treffen. Letztlich könnte sie die Verträge kündigen, und das Dahinfallen des Landverkehrsabkommens hätte ein Dahinfallen des gesamten Pakets zur Folge.

4. Herr Hess, eine Bemerkung zur Förderung der Infrastruktur: Man könnte statt Betrieb und Unterhalt die Infrastruktur fördern. Das ist in der Kommission diskutiert worden. Ich bin einverstanden, der Ausbau ist nötig. Wir "fördern" heute im Sinne einer Übergangsmassnahme, um den Nachteil der Bergstrecke wettzumachen. Sobald wir eine Flachbahn haben, kann die Bahn günstiger produzieren. Das ist so, aber das ist nur ein Teil der Begründung der Subvention. Im Übrigen machen wir genau diese Infrastrukturförderung; das ist ja der Sinn des Neat-Baus und der Vorlage Gesamtschau und ZEB. Wir müssen zurzeit noch auf beiden Gleisen fahren.

5. Zur Frage von Herrn Leuenberger und vor allem von Herrn Büttiker: Es gibt eine Verlagerung auch ohne Alpentransitbörse. Das haben wir in den letzten sechs Jahren erlebt. Die Schweiz hat auf dieser Achse Erfolge gehabt. Wir können aus diesen Massnahmen und der Zusammenstellung, die man uns abgegeben hat, ablesen, dass die LSVA und die Fördermittel wirksame Massnahmen sind. Sie sind nicht allein seligmachend, aber sie sind wirksam.

Herr Büttiker, zum Ruf nach dem Trassenpreis: Wir haben auch das diskutiert, wir haben es vor Monaten in der Kommission eingehend diskutiert. Die Trassenpreisfrage stellt sich, aber nicht in dieser, sondern in einer anderen Vorlage; das wissen Sie. Damit müsste man dann auch B sagen. Wenn man eine Senkung der Trassenpreise verlangt, dann muss man sehen, dass das eine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse bei SBB und BLS zur Folge hat. Diese Differenz muss dann jemand bezahlen, und das sind dann vielleicht die Steuerzahler. Das muss man einfach auch realisieren, wenn man das sagt.

Ja zur Bahnliberalisierung, Ja zum Netzzugang - immerhin sind wir bei der Güterverkehrsliberalisierung nicht das Schlusslicht in Europa, sondern stehen wahrscheinlich in den vordersten Rängen. Das muss man auch einmal sagen. Aber ich bin einverstanden mit Ihrem Aufruf, jetzt mit dieser Liberalisierung vorwärtszumachen. Im Übrigen haben wir in dieser Vorlage mit Artikel 3a ja ausdrücklich ein Auffangnetz für alle Massnahmen vorgesehen, und zwar so, wie Sie es zu Recht verlangen: als dynamischen und nicht als statischen Prozess; es ist also nicht eine Fotografie vorgesehen, sondern ein Film, da haben Sie Recht.

6. Zur letzten Bemerkung - zu den Herren Brändli und Büttiker, zum Güterverkehr in der Fläche: Das ist zweifellos nicht das primäre Ziel dieser Vorlage. Aber wir haben versucht, dies so weit wie möglich in diese Vorlage einzubauen, und zwar intensiver als der Bundesrat, nämlich als Eckpunkt bei der Alpentransitbörse mit der Ausnahme für den regionalen Verkehr, mit der Unterstützung der Schmalspurbahnen und mit dem Hinweis auf die Rolle von SBB Cargo. Es besteht, wie uns Herr Béguelin sehr eindrücklich geschildert hat, ein Optimierungspotenzial: Es ist das Problem Binnenverkehr und Cargo, das wir angehen müssten. Aber das können wir mit diesem Gesetz alleine leider nicht lösen.