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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-10-03

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Im neuen Artikel 3a wird in Absatz 1 die umfassende Verantwortung des Bundesrates für sämtliche Massnahmen im Hinblick auf die Erreichung des Verlagerungsziels ausgedrückt, wie das die Verfassung vorgibt. Das ist gleichsam ein Auffangnetz für sämtliche Massnahmen. Der Gesetzgeber soll zeigen, dass es ihm Ernst ist.

Gemäss Absatz 2 ist der Bundesrat verpflichtet, den erwähnten Zielannäherungsprozess zu führen. Das Parlament verlangt vom Bundesrat alle zwei Jahre einen Bericht, nicht, wie bisher und wie in der Botschaft vorgesehen, alle drei Jahre. Dabei muss der Bundesrat Anträge und Vorschläge vorlegen. Der Bericht geht an die Bundesversammlung, nicht, wie bisher, nur an die Kommissionen. Die Idee ist, dass die Öffentlichkeit in diesen Verlagerungsprozess einbezogen wird.