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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 1999-12-21

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich gebe diese Erklärung für die SP-Fraktion ab. Es ist gestern im Rahmen der Adtranz-Debatte zu einem Wortwechsel zwischen Peter Hess und Ruedi Strahm gekommen. Dieser Wortwechsel hat meiner Meinung nach ein Schlaglicht auf Zusammenhänge geworfen, die auch im Zusammenhang mit dem Artikel 17, wo es um die Anlagepolitik der Pensionskasse geht, angesprochen werden müssen.

Herr Hess hat nämlich Ruedi Strahm gefragt, ob er bei seiner Pensionskasse schon einmal nachgefragt habe, wie sie ihr Kapital anlege. Hinter dieser Frage steckt eine andere, die zentrale Frage. Herr Hess wollte nämlich fragen: Kümmern sich die Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsräten der Pensionskassen genügend um die Anlage des von ihnen ersparten Vermögens? Herr Hess hat damit einen wunden Punkt angesprochen. Aber diese Frage stellt sich auch bei Artikel 17.

Es stellt sich die Frage, ob wir uns genügend um die Anlage des Kapitals der Pensionskassen des Bundes kümmern, wenn wir es so regeln, wie es jetzt in Artikel 17 vorgesehen ist. Es hat nur ein paar ganz bescheidene Grundsätze in diesem Artikel, dann wird die Kompetenz mit dem Satz "Der Bundesrat legt die Anlagestrategie fest" zur Hauptsache an den Bundesrat delegiert. Das heisst, dass wir, das Parlament, darauf verzichten, Leitplanken zu setzen, die verhindern, dass das Vermögen der Pensionskasse möglicherweise volkswirtschaftlich schädlich angelegt wird. Ich frage Sie, ob man das noch darf, nachdem wir nun wissen, was die Hohepriester des extremen Renditedenkens mit den Kapitalien der zweiten Säule in den Neunzigerjahren angestellt haben.

Ich meine, man darf es nicht so tun, wie es jetzt vorgesehen ist. Die zweite Säule hat seit ihrem Bestehen volkswirtschaftlich schädliche Nebenwirkungen gehabt. In einer ersten Phase war es der Immobilienboom, die totale Überhitzung des Immobilienmarktes, mit dem entsprechenden Preisauftrieb und dem Druck auf die Mietzinsen. Man hat damals korrigiert, man hat die zu engen Anlagevorschriften gelockert. In den Neunzigerjahren haben wir die zweite Phase mit gelockerten Anlagevorschriften beobachten können. Wir müssen die Schlussfolgerung ziehen, dass es so auch nicht gut genug ist, denn wir leisten der "Renditebolzerei" von gewissen Finanzinstituten mit fehlenden Leitplanken Vorschub. Wir haben die paradoxe Situation, dass das Sparkapital der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute zur Vernichtung von Arbeitsplätzen eingesetzt wird.

Daraus ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass erneut eine Korrektur bei der Formulierung der gesetzlichen Festlegung von Anlagevorschriften nötig ist - nicht nur beim Bund, aber hier möglicherweise auch. Ich kann Ihnen keinen Antrag aus dem Ärmel schütteln. Es ist mir auch klar, dass es sich hier um eine schwierige Materie handelt. Aber ich meine, dass der Gesetzgeber in dieser Frage am Beginn eines grossen und schwierigen, aber auch wichtigen Projektes steht. Er muss nämlich neu festlegen, wie die Kapitalien der zweiten Säule volkswirtschaftlich weniger schädlich eingesetzt werden können.

Ich möchte die Kommission fragen, warum sie darauf verzichtet hat, hier irgendwelche gesetzlichen Vorgaben zu machen bzw. Leitplanken zu setzen. Herrn Bundesrat Villiger möchte ich fragen, ob wir damit rechnen können, dass er im Rahmen der BVG-Revision auch die Anlagevorschriften des BVG in die Revision einbezieht.