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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-10-03

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Zunächst: Herr Maissen argumentiert, man hätte die Alpenschutz-Initiative damals als verfassungswidrig erklären müssen. Diese Argumentation ist meines Erachtens politisch, aber auch rechtlich nicht haltbar. Das würde die gesamte Verlagerungspolitik betreffen, die nun weiss Gott in diesem Land mehrfach - sowohl politisch wie auch rechtlich - verankert ist. Das kann nicht sein. Man hätte argumentieren müssen, dass sie vollständig unmöglich sei, und das ist ja offensichtlich nicht der Fall. Man hat sechs Jahre lang erhebliche Erfolge gehabt.

Die Alpentransitabgabe ist im Landverkehrsabkommen vorgesehen. Will man sie erheben, dann muss man die LSVA entsprechend senken. Die Limite der ATA für die Erhebung liegt bei 15 Prozent. Was diese Bestimmung erreichen will, ist, dass der Bundesrat eine weitgehende Vollmacht erhält, um die Alpentransitabgabe auf dem Verordnungsweg einzuführen. Damit ist Ihre Kommission nicht einverstanden, und sie beantragt Ihnen, dieses Instrument zu streichen.

Zusätzliche Folgerungen für die Bundeskasse und für die Kassen der Kantone: Der Ertrag der ATA hätte für die Bundeskasse einen Ausfall von etwa 100 Millionen Franken jährlich zur Folge und für die Kantonskassen einen solchen von etwa 50 Millionen Franken jährlich. Zum grossen Teil wären diese Mittel eigentlich für den FinöV-Fonds bestimmt; konkret geht es also darum, die Mittel für die Neat und für ZEB zu kürzen - ausgerechnet in einem Augenblick, in dem wir uns bemühen, genügend Mittel für diese beiden Werke zusammenzukratzen! Das ist die finanzielle Konsequenz.

Dann hat es Konsequenzen für den Verkehr: Die Senkung der LSVA käme ja flächendeckend auf das ganze Land zu. Das würde die Gebiete ohne "40-Tönner" und die Strassentransportbranche zwar entlasten, damit würde aber der Produktivitätseffekt durch die "40-Tönner" nicht mehr entsprechend abgeschöpft und die Bahn genau gleich geschwächt. Wollen Sie das? Entspricht dies den bisherigen Entscheiden von Volk und Ständen, von Volk und Parlament?

Probleme sehen wir vor allem auch auf den Güterverkehr in der Fläche zukommen, im Wagenladungsverkehr. Sie wären vorprogrammiert, und davon betroffen wären vorab die Berggebiete und der ländliche Raum im Mittelland. Wir erinnern uns alle an die Diskussionen, die ausgebrochen sind, als [PAGE 907] SBB Cargo das Geschäft etwas konzentrieren wollte. Das gab einen Aufschrei, den ich durchaus heute noch verstehe. Ausserdem wäre auch eine Mehrbelastung der Autobahnen zu erwarten.

Ein weiteres Zusatzargument ist schliesslich das staatspolitische, das Herr Maissen ehrlicherweise schon angeführt hat: Die Alpentransitabgabe dürfte beispielsweise für das Tessin und das Misox der Eintrittspreis für die übrige Schweiz sein, und das ist staatspolitisch kritisch. Es geht auch um einen wirtschaftlichen Nachteil: Wer sich aus dem Tessin nach Zürich bewegt, der wäre anders belastet als derjenige, der sich von Basel nach Zürich bewegt. Das ist doch nicht korrekt. Darf ich schliesslich darauf hinweisen, dass damit auch noch ein rechtsstaatliches und demokratisches Problem verknüpft ist: Unsere Verfassung schreibt vor, dass wichtige Bestimmungen, insbesondere gehören auch solche über die Erhebung von Abgaben dazu, in einem Gesetz festgehalten werden müssen. Hier beantragt der Bundesrat, dies mit einer Verordnung zu machen. Das ist auch aus dieser Sicht problematisch, es ist meines Erachtens insofern auch eine Umgehung des Referendums.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.