Fetz Anita · Ständerat · 2007-10-04
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04
Wortprotokoll
Je nachdem, wo Sie wohnen, sind Sie mehr oder weniger von Littering betroffen. Es ist auf jeden Fall heute nicht nur in städtischen Gebieten ein riesiges Problem. Ich möchte zunächst dem Bundesrat für seine Bereitschaft danken, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft eine Strategie zur Bekämpfung des Litterings auszuarbeiten. Das ist eine der Forderungen, die ich in meiner Motion aufstelle. Eine kooperative Lösung ist selbstverständlich ebenso wünschens- wie begrüssenswert. In diesem Sinne bin ich für die Stellungnahme dankbar.
Dennoch muss ich hier einiges klarstellen: Das Problem ist mit der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion natürlich nicht gelöst worden. Denn auf der Sachebene müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass Littering zunehmend zu einem schweizweiten Problem wird, welches das Image, die Lebensqualität und letztendlich die Standortattraktivität des gesamten Landes schädigt. Es ist auch längst kein rein städtisches Problem mehr. Ich habe kürzlich in der "NZZ" gelesen, dass Interlaken offenbar die Parole einer Null-Littering-Toleranz ausgegeben habe. Der Berner Oberländer Tourismusort will gegen das sogenannte Littering durchgreifen. Leute, die ihren Abfall auf der Strasse liegenlassen, müssen ab September mit Bussen von 80 Franken rechnen. Das kantonale Reglement über die Ordnungsbussen werde entsprechend abgeändert. Was ich Ihnen damit sagen möchte, ist, dass Littering längst kein rein städtisches Problem mehr ist und dass der Leidensdruck immer mehr auch kleine und mittlere Städte, Naherholungs-, Naturschutz- und Tourismusgebiete erfasst.
Die Frage ist: Was kann man tun? Der Bundesrat sagt ja in seiner Stellungnahme, dass das Problem des Litterings in die Zuständigkeit der Kantone und der Gemeinden fällt. Das stimmt. Die Kantone und die Gemeinden können einiges machen, und sie machen auch einiges. Was sie aber nicht machen können, ist, die Ursachen des Litterings anzugehen. Eine der Hauptursachen ist, dass wir heute in einer Take-away-Gesellschaft leben. Insbesondere die kleinen PET-Flaschen sind ein Problem. Wir haben ja eine Regelung mit der Getränkeindustrie, dass sie die PET-Flaschen selber entsorgt, aber das gilt halt nur für Flaschen mit über einem Liter Inhalt. In Bezug auf das Littering sind es hauptsächlich die 3- und 5-Deziliter-Getränkeflaschen, deren Entsorgung zu einer ganz wesentlichen Entschärfung des Problems beitragen könnte.
Kurz und gut: Die Kantone und Gemeinden tun vieles, aber in gewissen Bereichen brauchen sie Unterstützung auf Bundesebene, weil sie dort nicht selbst legiferieren können. Eine mögliche Variante, das Littering einzuschränken, ist tatsächlich eine Pfandpflicht für die kleinen PET-Flaschen; von diesen wimmelt es, und diese werden vor allem "gelittert", nicht die grossen, auf denen wir heute schon ein Pfand haben.
Nun sagt der Bundesrat - dafür habe ich ein gewisses Verständnis -, dass der Aufbau eines solchen Pfandsystems nicht gratis ist. Dem stimme ich zu; ich möchte aber zwei Überlegungen dazu machen.
1. Die liegengelassenen Flaschen sind auch nicht billig. Das Problem ist aber, dass die Wirtschaft, die sie produziert und ihren Gewinn damit macht, überhaupt nicht in die Entsorgung eingebunden ist. Ich rede hier nur von den kleinen Flaschen; für die grossen ist es geregelt. Die Kantone und Gemeinden bezahlen pro Jahr 300 Millionen Franken für die öffentliche Reinigung. Mit anderen Worten brauchen sie eine Grundlage, damit sie auch das Verursacherprinzip durchsetzen können. Eine mögliche Variante ist das Pfandsystem. Sie erinnern sich vielleicht: Als Kinder haben wir alle noch Flaschen eingesammelt, zurückgegeben und damit unser Taschengeld aufgestockt. Das war mit ein Grund und ein Anreiz, dass das geschah. Heute gibt es das nicht mehr, vor allem nicht für die kleinen PET-Flaschen. Unser Nachbarland Deutschland kennt das. Das wird dort problemlos gemacht. Natürlich braucht es eine gewisse Grundinvestition, aber die lohnt sich sowohl für die Kantone wie auch für die Gemeinden. Denn entsprechend geringer werden die Ausgaben bei der Reinigung.
Bis jetzt gibt es ein sehr gutes Regime und eine gute Einbindung der Getränkeindustrie bei der Entsorgung der grossen PET-Flaschen. Aber was wie gesagt vollkommen fehlt - und dazu brauchen die Kantone und Gemeinden die Unterstützung des Bundesrates -, ist eine Lösung für die kleinen Fläschchen. Hier bräuchte es meiner Meinung nach nicht einmal eine Gesetzesänderung. Da möchte ich Bundesrat Leuenberger wirklich eine Frage stellen, denn ich habe in der schriftlichen Stellungnahme keine Antwort darauf gefunden: Es existiert eine gesetzliche Grundlage, die so ausgedehnt werden könnte, dass auch die kleinen Flaschen mit einem Pfand belegt werden könnten. Es geht um die Regelung der Einweggetränkeverpackung, die im Kern bereits in der Verordnung über die Getränkeverpackung vom 5. Juli 2000 angelegt ist: Bei zu tiefer Verwertungsquote kann das zuständige Departement Massnahmen "auf diejenigen Verpackungen einschränken, welche die wesentliche Ursache für die ungenügende Verwertungsquote bilden".
Sie hätten hier einen Zugriff auf Verordnungsebene, um auch die kleinen Flaschen, die ja gar keine Verwertungsquote haben, mit einem Pfand auszustatten. Dazu habe ich in der Stellungnahme rein gar nichts gefunden, obwohl ich denke, dies wäre ein praktikabler Weg.
Sie sehen, es ist ein Problem, mit dem die Kantone und Gemeinden seit Jahren kämpfen. Sie machen viele Anstrengungen, aber sie brauchen den Bund, um die kleinen Flaschen und Gebinde - diese werden vor allem "gelittert" - nach dem Verursacherprinzip mit einem Pfand zu belegen, um damit ein Anreizsystem zu schaffen, damit diese kleinen Flaschen und Gebinde zurückgebracht werden. Das ist eine meiner wichtigen Forderungen, die ich in der Motion aufgestellt habe.
Ein letzter Punkt, zu dem ich noch etwas sagen möchte: Ich habe in meiner Motion gesagt, ich würde mir wünschen, dass dies statt mit entsprechenden Strafnormen - viele Kantone und Gemeinden haben jetzt Bussenkataloge aufgestellt - auch mit anderen adäquaten Massnahmen gemacht werden könnte. Denn ich halte viel mehr vom Strafputzen als von Bussen. Damit lernt man nämlich, dass man Abfall entsorgen muss und dass dies nicht getan ist, indem man einfach ein Fünfzigernötchen gibt. Heutzutage haben die Leute zum Teil überhaupt keinen Bezug mehr zu Geld, sondern meinen, dass man alles bezahlen könne. Hier ein bisschen pädagogisch einzugreifen und die Bussen in Strafputzen umzuwandeln, fände ich eine hilfreiche pädagogische Massnahme. Das ist aber nicht der Hauptteil meiner Motion, sondern mir geht es vor allem darum, den Kantonen mit einer Intervention zu helfen, die nur auf Bundesebene passieren kann.
Ich wäre froh, Herr Bundesrat Leuenberger, wenn Sie mir sagen könnten, wie das mit den kleinen Einweggebinden ist, ob man die nicht auch in dieser Verordnung erfassen könnte.
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