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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-10-04

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Ich entschuldige mich, dass ich schon wieder das Wort ergreife. Aber ich verspreche Ihnen: Es ist das letzte Mal in dieser Session.

Wir möchten also mit dieser Vorlage all jenen Steuerpflichtigen, die während einer bestimmten Zeit Steuern hinterzogen haben, eine Brücke bauen. Sie sollen sich selbst anzeigen können und dabei straflos bleiben. Auch den Erben bauen wir eine Brücke; sie können melden, wenn der Erblasser Vermögenswerte nicht versteuert hat, ohne dass sie dafür eine Busse bezahlen müssen. Ich halte diese beiden Unterfangen für eine politisch sehr heikle Angelegenheit. Wir müssen uns fragen bzw. uns die Frage gefallen lassen, welche Signale wir mit einer solchen Vorlage an all jene Steuerpflichtigen aussenden, die Jahr für Jahr ihre Steuererklärung ehrlich ausfüllen und den geschuldeten Betrag ohne Verzug bezahlen - und das ist doch die grosse Mehrheit. Bei mir jedenfalls löst dieser schonende Umgang mit Menschen, die nicht nur fahrlässig, sondern auch vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, eher Ärger als Mitleid aus. Denn Steuerhinterziehung ist für mich kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verschulden, das bestraft gehört.

Trotzdem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Steueramnestien in der Vergangenheit gezeigt haben, dass diese Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige offenbar ein recht probates Mittel ist, um Menschen dazu zu bewegen, begangenes Unrecht selber und freiwillig ans Tageslicht zu bringen. Da wir davon ausgehen müssen, dass es unseren Behörden nicht möglich ist, alle Steuerhinterzieher aufzuspüren, haben auch wir ein Interesse daran, dass sie sich freiwillig melden. Dem vorliegenden Gesetzesprojekt muss ich zugutehalten, dass der Bundesrat der Versuchung einer allgemeinen Steueramnestie widerstanden und sich auf die individuelle Steueramnestie beschränkt hat. Damit ist - das hat uns der Bundesrat bestätigt - eine allgemeine Steueramnestie, wie sie in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt wurde, vom Tisch.

Ich möchte nun noch auf zwei Probleme eingehen, auf die wir im Verlauf der Beratung dieser Vorlage gestossen sind und die wir nicht gelöst haben; der Kommissionssprecher hat bereits darauf hingewiesen.

1. Dass auch juristische Personen eine straflose Selbstanzeige machen können, irritiert. Nachdem wir erst in letzter Zeit die Organhaftpflicht im Aktienrecht mit Erfolg verschärft haben und damit die Verwaltungsräte vermehrt in die Verantwortung genommen haben, will man nun genau diese Personen wieder von der Haftung ausschliessen. Eine juristische Person kann sich bekanntlich auflösen - das steht auch so in der Botschaft -, sie kann den Kanton oder das Land verlassen und dann wieder zurückkommen, oder sie kann die Rechtsform umwandeln und sich damit auch wieder entziehen. Auf jeden Fall entsteht hier eine Reihe von neuen Abgrenzungsfragen, die meines Erachtens nicht genug vertieft wurden und die ich dem Zweitrat sehr gerne zur Prüfung ans Herz legen möchte.

2. Der zweite ungelöste Punkt in dieser Vorlage ist gravierender. Wir sind in der Kommission bei der Beratung dieser Vorlage selbstverständlich davon ausgegangen, dass bei der straflosen Selbstanzeige die den Sozialversicherungen geschuldeten Beiträge nachbezahlt werden müssen und dass Leistungen, die man aufgrund der Steuerhinterziehung ungerechtfertigt erhalten hat - wie z. B. Ergänzungsleistungen oder Krankenkassenprämien-Verbilligungen oder Stipendien oder Direktzahlungen in der Landwirtschaft -, zurückbezahlt werden müssen. Bei näherem Hinschauen haben sich diese Fragen aber als etwas komplexer erwiesen, als sie im ersten Moment aussahen, und Bundesrat Merz hat bestätigt, dass auch er dieses Problem unterschätzt hat. Anstatt das Problem anzupacken, hat die Mehrheit der Kommission es aber vorgezogen, vorläufig über diese Probleme hinwegzugehen.

Ich werde deshalb heute eine Motion einreichen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir nicht den Sozialhilfemissbrauch anprangern können und dann, wenn es darum geht, Leistungen zurückzufordern, die man aufgrund von Steuerhinterziehung unrechtmässig bezogen hat, nichts mehr davon wissen wollen. Das ist der genau gleiche Missbrauch wie jener, bei welchem eine Person aufgrund von falschen Angaben Leistungen bezieht. Die falschen Angaben bestehen in diesen Fällen eben darin, dass jemand über sein Einkommen oder Vermögen falsche Angaben gemacht hat. Ich hoffe sehr, dass ich für diese Motion auch vom Bundesrat Unterstützung erhalten werde. Das Steuergeheimnis kann und darf in dieser Frage kein Hindernis sein, denn wenn wir mit dem Steuergeheimnis verhindern, dass Menschen, die den Staat betrügen, zur Rechenschaft gezogen werden können, dann hätte ich dafür kein Verständnis.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in den meisten Punkten der Kommissionsmehrheit zu folgen.