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Scherer Marcel · Nationalrat · 2007-12-04

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-04

Wortprotokoll

Wir kommen zur Beratung der Hanf-Initiative. Zur Übersicht: Am 13. Januar 2006 reichte das Initiativkomitee "Pro Jugendschutz - gegen Drogenkriminalität" bei der Bundeskanzlei die erforderlichen Unterschriften zur eidgenössischen Volksinitiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz", die sogenannte Hanf-Initiative, ein. Die Initiative mit knapp 106 000 Unterschriften wurde als gültig erklärt. Der Anstoss der Initianten für die Unterschriftensammlung war das zweimalige Nichteintreten unseres Parlamentes auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Wäre die Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Sinne der Befürworter einer Drogenliberalisierung zustande gekommen, wäre die Initiative nicht lanciert worden.

Gemäss Initiative wird die Bundesverfassung durch Einfügen eines neuen Artikels 105a wie folgt geändert:

Absatz 1: "Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei."

Absatz 2: "Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei."

Absatz 3: "Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze."

Absatz 4: "Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten."

Laut der Hanf-Initiative sollen einerseits der Konsum, der Besitz und der Erwerb psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze für den Eigenkonsum nicht mehr strafbar sein und andererseits der Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr von sowie der Handel mit psychoaktiven Substanzen geregelt werden. Hier wurden in der Kommission zu Recht die Bedenken, die bereits der Bundesrat geäussert hatte, diskutiert. Es stellt sich nämlich die Frage, wo der Eigenbedarf aufhört und wo der Familien- oder Gemeinschaftsgarten beginnt. Diese Frage konnten die Initianten nicht beantworten. Der Bund soll ebenfalls durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass der Jugendschutz angemessen berücksichtigt wird und die Werbung für solche Substanzen untersagt bleibt. Dies ist ein Punkt, der bereits für andere Drogen und Suchtmittel in Kraft ist und keine Änderung der Praxis hervorrufen würde.

Obschon die Hanf-Initiative Forderungen enthält, die in wesentlichen Teilen seiner bisherigen Haltung in der Cannabisfrage entsprechen, empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung der Initiative.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat entschieden, dem Parlament einen Vorschlag zur Hanffrage zu unterbreiten. Diesem Vorschlag will der Bundesrat nicht vorgreifen. Zudem soll die Cannabisproblematik nicht losgelöst von der restlichen Suchtpolitik geregelt werden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit empfiehlt die Volksinitiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Nach Anhörung verschiedener kantonaler Vertreter und nach eingehender Diskussion kam es zu folgenden Abstimmungen: Mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde es abgelehnt, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen; mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt die Kommissionsmehrheit die Volksinitiative zur Ablehnung. Wie aus der Fahne ersichtlich, empfiehlt eine linke Minderheit die Initiative zur Annahme.

Beigefügt sei noch, dass der Bundesrat in der Botschaft darauf hinweist, dass eine allfällige Annahme dieser Initiative zu Problemen mit internationalem Recht führen würde. Er schreibt auf Seite 260: "Die Initiative eröffnet Möglichkeiten, die in Widerspruch zum internationalen Recht stehen. Die offene Formulierung der Initiative lässt neben dem Verbot des Anbaus und Handels von Cannabis andere Regelungen, wie zum Beispiel die teilweise oder vollständige Legalisierung von Cannabis, möglich erscheinen. Eine Legalisierung von Cannabis verstösst allerdings gegen verschiedene Uno-Konventionen, deren Kündigung für den Bundesrat nicht infrage kommt. Sie sind unter anderem eine Voraussetzung für den Verbleib der Schweiz im Schengen-Abkommen." Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass dies den Kreisen der Initianten ja wohl kaum bekommen würde.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen also, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.