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Schenker Silvia · Nationalrat · 2007-12-04

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

Vor allem dort, wo Pflegebedürftige nur deshalb noch nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, weil sie von Partnerinnen oder Partnern oder anderen Angehörigen gepflegt werden, sind Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen von grosser Bedeutung. Gerade bei dementen Patientinnen und Patienten sind diese Strukturen besonders wichtig. Es ist eine riesige Aufgabe und eine grosse Herausforderung, solche Patientinnen und Patienten zu Hause zu betreuen. Wenn es in diesen Fällen möglich ist, die Angehörigen dadurch zu entlasten, dass die Patientinnen und Patienten z. B. mehrmals pro Woche in ein Tagesheim gehen können und dort professionelle Pflege und Betreuung erhalten, dann ist dies meistens für alle Beteiligten eine grosse Erleichterung. Wenn in diesen ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen ärztlich angeordnete Pflegeleistungen erbracht werden, soll die Krankenkasse einen Teil davon finanzieren.

In der Kommission bestand meiner Meinung nach keine Differenz bei der Frage, ob diese Pflegeleistungen von der Kasse mitfinanziert werden sollen. Hingegen wurde bei der Frage, ob man diese ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen explizit im Gesetz erwähnen soll, unterschiedlich argumentiert; Sie haben das vorhin auch gehört. Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert; die Meinungen gehen auseinander.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen und diese Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen explizit zu erwähnen. Dann sind wir nämlich ganz sicher, dass diese Angebote, die für die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen so wichtig sind, auch in Zukunft von der Krankenkasse mitfinanziert werden. Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen.