Triponez Pierre · Nationalrat · 2007-12-04
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-04
Wortprotokoll
Natürlich geht es hier nicht darum, wie meine Vorrednerin gesagt hat, in einer Bäckerei Brot zu kaufen, aber es geht um ein doch recht wichtiges Thema. Es geht nämlich um den Grundsatz der freien Spitalwahl in diesem Lande. Es ist die eigentliche innovative Bestimmung in dieser Vorlage. Ich erinnere mich mit Interesse an die erste Runde, vor der Differenzbereinigung, zurück. Da war man über alle Parteigrenzen hinweg - Sozialdemokraten, CVP, FDP bis hin zur SVP - klar der Meinung, dass wir hier einen Schritt vorwärts machen sollten: Man soll die freie Spitalwahl einführen, es soll nicht mehr so sein, dass Personen nicht in einem Nachbarkanton ins Spital gehen können; diese Öffnung muss passieren. Wir waren uns hier einig, und wir hatten in der ersten Runde nicht einmal einen [PAGE 1772] Minderheitsantrag dazu. Wir haben also klar festgelegt, dass die freie Spitalwahl gelten soll. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Ruey zu unterstützen.
Was ist in der Zwischenzeit passiert? Die Kantone haben insbesondere gegenüber unserem Vorschlag der freien Spitalwahl finanzielle Bedenken geltend gemacht. Sie haben die Befürchtung geäussert, dass hier eine Völkerwanderung - zumindest eine halbe - ausgelöst werden könnte und dass das zu sehr hohen Kosten führen könnte. Man hat Zahlen von mehreren Hundert Millionen Franken in den Raum gestellt. Der Ständerat hat sich davon beeindrucken lassen. Er hat am Grundprinzip der freien Spitalwahl festhalten wollen, mit uns zusammen, hat dann aber eine Limite gesetzt, nämlich die, dass eine Kostenübernahme durch den Versicherer und den Wohnkanton höchstens nach dem Tarif, der in einem Listenspital des Wohnkantons für die betreffende Behandlung gilt, angemessen sei.
Wir müssen uns bewusst sein: Wenn wir das so beschliessen, dann sind wir praktisch beim Status quo. Schon heute gibt es die Möglichkeit, Frau Jacqueline Fehr hat das auch angedeutet, dass man in bestimmten Situationen in einem Nachbarkanton behandelt wird. Wenn wir aber diesen Zwischenschritt hier so beschliessen, sind wir doch praktisch bei der heutigen Praxis. Das würde bedeuten, dass sich nur jene Personen in einem anderen Kanton behandeln lassen könnten, welche das selber bezahlen bzw. über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen würden.
Die Kommissionsminderheit ist davon überzeugt, dass es schade wäre, wenn wir nicht dieses klare Signal setzen würden, dass wir im Gesundheitswesen in Richtung des Cassis-de-Dijon-Prinzips marschieren wollen, dass wir die Öffnung der kantonalen Grenzen für die Patientinnen und Patienten wollen und dass das - und hier kommt der entscheidende Punkt - dank all der flankierenden Massnahmen, die wir haben werden, mittel- und längerfristig sogar zu einer Verbilligung bzw. zu einer Vergünstigung der Krankenhausversorgung führen wird. Das ist also das Instrument, das erlauben wird, den Wettbewerb zumindest einigermassen einzuführen bzw. zu verstärken.
Im Namen der FDP-Fraktion ersuche ich Sie also, bei den Artikeln 41 und 41a dem Antrag der Minderheit Ruey zuzustimmen.