preparatory:AB 79084
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04
Wortprotokoll
Wir diskutieren hier gewissermassen eine Lex "Gau", weil es insbesondere um die Kantone Aargau und Thurgau geht, welche heute deutlich unter den 55 Prozent Kostenbeteiligung sind und sich gegen die beantragte Lösung zur Wehr setzen.
Ich möchte Sie aber einfach an die heutige Regelung erinnern. Heute bezahlen die Krankenversicherer rund 40 Prozent der Betriebskosten, und die restlichen 60 Prozent der Betriebskosten, wie auch 100 Prozent der Investitionskosten, werden von den Kantonen finanziert. Ich frage mich daher schon auch, wie die Zahl von 39 Prozent zustande kommt. Das kann nur deshalb so sein, weil die Zusatzversicherten weitgehend die Grundversicherten subventionieren. Gerade diese Regelung möchte man ja korrigieren, und deshalb entstehen auch Mehrkosten.
Herr Zemp hat zwei Punkte angeschnitten, auf die ich kurz eingehen möchte. Er hat gesagt, man wolle keine Zwangssubventionierung von Privatkliniken. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Innovation dieses Gesetzes eigentlich darin liegt, dass wir einen Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung vornehmen. Das heisst, dass die Patienten künftig einen Anspruch auf einen Beitrag des Kantons und auf einen Beitrag der Krankenversicherung haben. Es werden nicht mehr nur öffentliche Institutionen finanziert. Die Folge davon ist natürlich, dass auch Patientinnen und Patienten in Privatkliniken, welche auf den Spitallisten stehen, Anspruch auf diese Beiträge haben. Zudem hat Herr Zemp [PAGE 1776] gesagt, es bestehe eine GDK/Santésuisse-Absprache, dass die Mehrkosten hälftig getragen würden. Das stimmt so. Ich kann Ihnen auch sagen: Eine genau hälftige Tragung der Mehrkosten würde bedeuten, dass die Kantone 57 Prozent und die Krankenversicherer 43 Prozent tragen müssten.
Es ist in der Tat auch so, dass sich gewisse Kantone - dazu gehört auch der Kanton Aargau - in den letzten Jahren im Spitalbereich entlasten konnten. Der Kanton Aargau hat sich in den letzten vier Jahren um 7 Prozent entlastet, während die Krankenkassenprämien durch den Spitalbereich um 40 Prozent mehr belastet worden sind.
Die ständerätliche Fassung schafft eine Rechtsunsicherheit, und sie kann jeweils zu massiven Prämienverschiebungen führen. Reduziert ein Kanton seine Leistungen, werden damit nicht Kosten gespart, sondern es werden einfach Kosten auf die Krankenversicherer verschoben. Zudem muss bei der ständerätlichen Fassung auch berücksichtigt werden, dass eigentlich alle Kantone von den Kantonen Bern und Zürich abhängen würden. Je nachdem, wie sich das Prämienniveau in Bern und Zürich verschiebt, können die anderen Kantone darauf reagieren.
Als problematisch erachtet es die Kommission auch, dass die Kostenübernahme durch die Kantone an die Prämienhöhe geknüpft werden soll. Wenn also tiefere Prämien da sind, können die Kantone ihren Kostenanteil senken, was wiederum bedeutet, dass die Prämien ansteigen werden. Eine solche Verknüpfung liesse sich ja auch in allen übrigen Bereichen herstellen, ist aber unheilvoll, weil damit kein einziger Franken gespart wird, sondern einfach eine Kostenverlagerung stattfindet. Das sollten wir vermeiden.
Die Kommission hat an der nationalrätlichen Fassung mit 17 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen festgehalten, und ich bitte Sie, ihr zu folgen.