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Humbel Ruth · Nationalrat · 2007-12-05

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-05

Wortprotokoll

Der Titel der Initiative ist bestechend. Wer ist schon gegen eine vernünftige Hanfpolitik? Und wer wäre gegen Jugendschutz? Niemand! Alle sind wir für eine vernünftige Hanfpolitik, alle sind wir für Jugendschutz. Nur: Was ist im Umgang mit psychoaktiven Substanzen vernünftig? Ist es vernünftig, den Konsum zu liberalisieren und damit den Konsum eben auch zu verharmlosen? Ist eine Liberalisierung im Interesse eines wirksamen Jugendschutzes, oder behindert dies Jugendschutzmassnahmen? Die CVP will eine vernünftige Hanfpolitik, sie will einen wirksamen Jugendschutz, und gerade deshalb lehnt sie die Initiative ab.

Vor dreieinhalb Jahren sind wir nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes eingetreten, weil wir keine Freigabe des Drogenkonsums, des Hanfkonsums, wollten, und das wollen wir auch heute nicht. Inzwischen ist im Betäubungsmittelbereich aber einiges gegangen. Wir haben das Betäubungsmittelgesetz teilrevidiert, wir haben die Vier-Säulen-Politik, eine verstärkte Prävention sowie einen besseren Kinder- und Jugendschutz gesetzlich verankert. Die Forderung der Initiative nach Massnahmen im Bereich Jugendschutz haben wir mit der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes also erfüllt.

Wir sind überzeugt davon, dass Kinder- und Jugendschutz mit einem Verbot besser durchgesetzt werden kann, als wenn der Konsum frei wäre. Gerade das Beispiel Alkohol zeigt, dass reine Prävention ohne Sanktionen nicht die erwünschte Wirkung haben kann. Wir haben in den letzten Jahren eine Zunahme der Zahl trinkender Jugendlicher zu verzeichnen. Seit Jahren wird mit Präventionsprogrammen und Jugendschutz versucht, den Konsum von legalen Suchtmitteln, insbesondere Alkoholika und Tabak, einzudämmen, leider mit wenig Erfolg. Die Zahl trinkender Jugendlicher ist grösser geworden und der Konsum beim Einzelnen stärker.

Bei der Behandlung der Initiative im Februar haben wir Hearings durchgeführt. Ein Experte aus dem Kanton Baselland hat uns in der Kommission aufgezeigt, wie die Polizei vorgeht, wenn sie kiffende Jugendliche erwischt. Sie werden nicht stundenlang verhört, es erfolgt auch kein Strafregistereintrag; von einer Kriminalisierung Jugendlicher kann daher keine Rede sein. Es wird aber mit den Eltern der Jugendlichen Kontakt aufgenommen, und je nach Situation werden Eltern und Jugendliche beraten, zu einem Cannabis-Präventionskurs aufgeboten oder an die Drogenberatungsstelle verwiesen. Es geht also nicht um Kriminalisierung, sondern um die Früherkennung und die Früherfassung von gefährdendem Verhalten Jugendlicher. Wäre der Konsum legal, hätten weder Polizeibehörden noch die Lehrerschaft die Möglichkeit, schnell und wirksam zu intervenieren und zuständige Sozialinstitutionen einzuschalten, um im Interesse der Jugendlichen und zusammen mit den Jugendlichen und ihren Eltern wirksame Massnahmen zu treffen.

Neben diesem Aspekt des besseren Jugendschutzes möchte ich noch kurz auf drei Argumente gegen die Initiative eingehen.

1. Die gesundheitlichen Risiken sind inzwischen hinlänglich bekannt: Die gesundheitlichen Schäden, insbesondere Langzeitschäden, durch regelmässigen Cannabiskonsum in jugendlichem Alter sind nicht zu unterschätzen, vor allem weil Jugendliche sehr früh zu kiffen beginnen. Gemäss einem Bericht der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich vom letzten Jahr über die gesundheitlichen Folgen von Cannabiskonsum muss insbesondere bei regelmässigem Konsum von negativen Langzeitwirkungen auf die Psyche ausgegangen werden.

2. Negative Auswirkungen auf internationales Recht: Eine Legalisierung von Cannabis würde gegen verschiedene Uno-Konventionen verstossen. Gemäss der Botschaft des Bundesrates kommt die Kündigung solcher Abkommen nicht infrage, weil sie unter anderem eine Voraussetzung für den Verbleib der Schweiz im Schengen-Abkommen sind. Neben dieser rechtlichen Seite wäre eine Legalisierung des Cannabiskonsums im heutigen Europa auch faktisch ein falsches Zeichen. In den meisten Ländern Europas wird eine restriktive Drogenpolitik verfolgt. Das Land mit der liberalsten Gesetzgebung wird Konsumenten und Händler anziehen. Es ist daher zu befürchten - Grenzkantone haben in diesem Bereich einschlägige Erfahrungen -, dass in der Schweiz ein neuer illegaler Cannabismarkt entstehen könnte.

3. Noch ein formaler Aspekt: Es wäre auch nicht stufengerecht, den freien Konsum eines Genuss- und Suchtmittels auf Verfassungsstufe zu regeln.

Für die CVP hätte ein allfälliger Gegenvorschlag zur Initiative auf einem Verbot basieren müssen. Wir haben dazu vor bald vier Jahren eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche verlangte, dass neben den gesetzlichen Grundlagen für das Vier-Säulen-Prinzip und der Prävention ein Ordnungsbussensystem geprüft werden solle. Ein solches besteht bereits im Kanton St. Gallen. Demnach wäre der Konsum verboten geblieben, aber lediglich mit Ordnungsbussen bzw. bei Jugendlichen mit Disziplinarmassnahmen geahndet worden. Bei Sanktionen mit Ordnungsbussen spricht man in keinem Bereich von einer Kriminalisierung. Denn kriminalisieren wollen wir die Konsumenten ja nicht.

Wir unterstützen nun den Antrag der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen. Nun soll das Volk entscheiden, in welche Richtung die Drogenpolitik gehen soll. Wird die Initiative angenommen, werden wir die entsprechenden Gesetze anpassen müssen. Wird die Initiative abgelehnt, muss das Verbot in der ganzen Schweiz konsequenter und gleichmässig durchgesetzt werden, verbunden mit den Massnahmen zum Jugendschutz.

Die CVP lehnt die Initiative ab.