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Spoerry Vreni · Ständerat · 2000-10-04

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Herr Maissen hat Artikel 7 des Energiegesetzes teilweise zitiert, aber eben nur teilweise. Artikel 7 des Energiegesetzes regelt die Anschlussbedingungen für unabhängige Produzenten, und gemäss Absatz 4 - diesen Absatz hat Herr Maissen nicht zitiert - schränkt Artikel 7 die Vergütung auf Anlagen mit einer Leistung bis zu 1 Megawatt ein. Der Antrag Maissen würde deshalb das geltende Recht in zwei Punkten massiv abändern:

Zum Ersten würde sich der neue Artikel nicht nur an unabhängige Produzenten wenden, sondern würde für sämtliche Wasserkraftwerke gelten, so gross sie auch immer sein mögen, weil Herr Maissen in seinem Antrag den erwähnten Absatz 4, wo die Beschränkung auf 1 Megawatt verankert ist, wegfallen lässt. Das heisst, dass diese Lösung für die Gemeinden, wie wir vorher besprochen haben, massive Mehrkosten bedeuten würde. Die Gemeinden oder die Kantone, die zum Teil heute schon durch Artikel 7 zusätzlich belastet werden, kämen nochmals massiv zur Kasse. Die Netzbetreiberin müsste ja dieses Geld irgendwie aufbringen, und das müsste sie über die Konsumenten hereinholen. Damit wären wir mit einem Umweg über das Elektrizitätsmarktgesetz genau bei der Lösung, die wir jetzt aufgrund der gehabten Abstimmungen im Marktöffnungsgesetz klar ablehnen mussten: dass neue Abgaben der Konsumenten für die Erneuerung der Wasserkraftwerke nach der Ablehnung des Förderabgabebeschlusses nicht möglich sind.

Dazu kommt ja auch noch, dass Herr Maissen diese Förderungen auf fünfzehn Jahre begrenzen will. In diesen fünfzehn Jahren ist das Problem im Grunde genommen gar nicht so virulent. Denn die Frage der Erneuerung der Wasserkraft - das sagen alle Experten, und das wurde uns in der Kommission immer wieder versichert - ist nicht so akut wie das Problem der nichtamortisierbaren Investitionen, das wir ja mit dem nächsten Artikel lösen wollen, sondern diese Kosten fallen in fünfzehn, zwanzig Jahren, vielleicht noch später an. Ich bin restlos überzeugt, dass die Wasserkraft dann wieder eine ganz starke Position als saubere Spitzenenergie hat, die Europa beliefern kann, und dass die Wasserkraft dann in der Lage sein wird, den Erneuerungsbedarf selbst zu bezahlen.

Aus diesem Grund, weil dieser Antrag einfach eine Umgehung des Grundsatzes ist, den wir im Elektrizitätsmarktgesetz beschlossen haben - aufgrund der gehabten Abstimmungen keine Subventionen auszurichten und keine neuen Abgaben der Konsumenten für die Erneuerung der Wasserkraft erheben zu können, und weil das im Moment auch nicht notwendig ist -, können wir den Entscheid im Elektrizitätsmarktgesetz nicht über diesen Umweg unterlaufen.