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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-10

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-10

Wortprotokoll

Herr Waber fragt, was der Bundesrat unternehme, damit Ton- und Bildaufnahmen, Abbildungen und Vorführungen von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere, die die elementare Würde des Menschen verletzen, gemäss Artikel 135 StGB strafrechtlich verfolgt würden. Die Verfolgung von strafbaren Handlungen ist nach diesem Artikel klar gegeben, und solche Gewaltdarstellungen sind verboten. Die Verfolgung ist aber in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone, nicht des Bundes. Es ist eine polizeiliche Kompetenz. Der Bundesrat kann aktiv nichts unternehmen; aber er macht die Kantone immer wieder darauf aufmerksam, dass die Verfolgung in ihrer Kompetenz ist und dass sie diese Verfolgung strikter handhaben sollten.

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