Hutter Markus · Nationalrat · 2007-12-10
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-10
Wortprotokoll
Mit dieser Motion der Finanzkommission, "Vertiefung und Ausweitung der Wirkungsprüfung im Forschungsbereich", wird der Bundesrat beauftragt, die bei den Nationalen Forschungsprogrammen begonnene Wirkungsprüfung zu vertiefen, die Innovationsleistung mit einzubeziehen und den Wirkungsbereich auf die Projekte des Nationalfonds und die schweizerische Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen auszuweiten.
Die Finanzbeiträge an die staatliche Forschung steigen und steigen. Nicht zuletzt durch den BFI-Beschluss werden hier auch in Zukunft bedeutende und wachsende Aufwendungen getätigt. Jährlich wird über 1 Milliarde Franken eingesetzt, ohne dass wir im Detail wissen, welche Wirkung damit erzeugt wird. Hier besteht nach Ansicht der Finanzkommission im Unterschied zum Bundesrat ein klarer Handlungsbedarf.
Die im Zusammenhang mit der BFI-Botschaft 2008-2011 verfasste Wirkungsprüfung bei den Nationalen Forschungsprogrammen hat deutliche und verwendbare Ergebnisse ergeben und Handlungsbedarf aufgezeigt; dies, obwohl die Thematik komplex ist und die Studie Pilotcharakter aufweist. Im Hinblick auf das neue Forschungsgesetz, aber auch mit Blick auf die jährliche Mittelzuteilung erscheint es unerlässlich, die im vorgenannten Bericht erkannten Schwachstellen zu bewerten und den Blick auf die beiden anderen Bereiche, nämlich den Schweizerischen Nationalfonds und die EU-Forschungsprogramme, auszuweiten. Diese Ausweitung drängt sich schon deshalb auf, weil heute auch die Innovation sowie die Erfolgskontrolle in der Verfassung beziehungsweise im Gesetz verankert sind. Die in der Cest-Studie genannten Defizite lassen erkennen, dass von der Geberseite her eine verstärkte Kontrolle von Aufwand und Ertrag erforderlich ist.
Der Bundesrat hat zu dieser Motion der Finanzkommission nun Stellung bezogen. Er führt in seiner Stellungnahme aus, dass im Rahmen der Nationalen Forschungsprogramme die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Wirkungsprüfung umgesetzt und dass Massnahmen ergriffen werden, damit eine systematische Erhebung und Verwendung von Output-Daten sichergestellt werden kann. Für uns geht es hingegen weiter. Wir möchten nicht nur diese Umsetzung, sondern auch die Vertiefung dieser Wirkungsprüfung erreichen.
Weiter führt der Bundesrat in seiner Stellungnahme aus, dass das Controlling-System durch das hier zuständige Staatssekretariat für Bildung und Forschung aufgebaut worden ist und dass damit die Wirkung der Schweizer Beteiligung auf die EU-Forschungsprogramme überprüft werde. Auch dies wird aus Sicht der Finanzkommission anerkannt, aber wir möchten einen Schritt weiter gehen. Während der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf ersehen kann, ist für die klare Mehrheit der Finanzkommission wichtig, dass die bereits bestehenden oder im Aufbau begriffenen Instrumente zum Controlling im Forschungsbereich dem Bundesrat als Grundlage dienen können und natürlich für die Behandlung des Auftrages der Motion zur Verfügung stehen sollen. Wir möchten aber diese Prüfung weiterführen und nochmals eine Vertiefung, einen Einbezug der Innovationsleistung sowie auch eine Ausweitung auf die Projekte des Nationalfonds und die schweizerische Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen erwirken.
Aus diesen Gründen hat die Finanzkommission mit 13 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen die Annahme dieser Motion beschlossen. Ich empfehle Ihnen, der Kommission zu folgen.