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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-12-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-12-10

Wortprotokoll

Herr Lang erkundigt sich nach einer allfälligen Neubeurteilung der Lieferung von Panzern an Rumänien. Hierzu folgende Antwort:

Wie Sie wissen, Herr Lang, sind die Ausfuhr von Kriegsmaterial und die Teilnahme an Einsätzen zur Friedensförderung in unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen geregelt. Für die Genehmigung von Gesuchen zur Ausfuhr von Kriegsmaterial gelten deshalb nicht die im Militärgesetz aufgeführten Kriterien für die militärische Friedensförderung. Die rumänische Regierung hat vor Erteilung der Ausfuhrbewilligung für die Truppentransporter eine Nichtwiederausfuhrerklärung vorgelegt. Diese schliesst somit jede Weitergabe an Dritte aus. Eine allfällige Verwendung der Fahrzeuge durch die rumänische Armee in Afghanistan steht aber nicht im Widerspruch zu einer solchen Erklärung. Es gibt keine Möglichkeit, der rumänischen Armee einen solchen Einsatz ihrer Fahrzeuge im Ausland zu verbieten. Auch die Schweiz würde sich beim Kauf von Rüstungsgütern von einem Drittstaat nicht vorschreiben lassen, wo oder wie sie diese einsetzen darf.

Der Einsatz der International Security Assistance Force (Isaf) in Afghanistan findet auf der Grundlage einer Resolution des Uno-Sicherheitsrates statt. Der Rückzug der Schweizer Stabsoffiziere aus der Isaf ist darauf zurückzuführen, dass sich die friedenserhaltende Unterstützungsoperation schrittweise in eine Operation zur Bekämpfung der Aufständischen verwandelt hat. Diese Veränderung warf Fragen in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Militärgesetz auf, etwa mit Artikel 66a Absatz 2 bezüglich Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung. Die völkerrechtliche Rechtmässigkeit des Einsatzes stand nie zur Diskussion.

Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass, auf die Exportbewilligung an Rumänien zurückzukommen.

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