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Schmid Samuel · Bundesrat · 2007-12-10

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2007-12-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat dieses Ereignis mit Erschütterung zur Kenntnis nehmen müssen. Es ging uns nicht anders als der gesamten Bevölkerung unseres Landes. Der Tod dieser jungen Frau machte auch uns betroffen, und wir verurteilen Derartiges aufs Schärfste.

Im konkreten Fall muss festgehalten werden, dass es sich formell um ein ziviles Delikt handelt. Der Täter war nach Abschluss der Rekrutenschule bereits wieder zu Hause, als er, als Zivilist, seine Tat beging. Die Untersuchung und Beurteilung des Falles unterliegen somit der zivilen Gerichtsbarkeit. Die Tatsache allein, dass er dazu seine persönliche Waffe benutzte, genügt nicht, um die Haftpflicht des Bundes zu begründen. Nach dem Militärgesetz haftet der Bund nicht, wenn der Täter nicht mehr im Militärdienst ist.