Hess Hans · Ständerat · 2000-10-05
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05
Wortprotokoll
Die Volksinitiative hat, wie bereits aus ihrem Titel hervorgeht, zum Ziel, in der Schweiz innerorts flächendeckend eine Maximalgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern einzuführen. Ausnahmen von diesem neuen Temporegime sind nach dem Wortlaut der Initiative nur dann zulässig, wenn dies die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und der Schutz der Anwohnerschaft, namentlich vor Lärm, zulassen.
Die Initianten erhoffen sich durch diese Temporeduktion innerorts vor allem eine erhöhte Verkehrssicherheit. Zudem wird mit der Initiative eine verminderte Umweltbelastung bezüglich Lärm und Schadstoffausstoss sowie, als Folge davon, eine verbesserte Wohnqualität angestrebt.
Der Nationalrat hat dieses Geschäft bereits behandelt; die KVF-NR hat ihrem Rat die Volksinitiative mit 14 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat ist seiner Kommission gefolgt und empfiehlt die Volksinitiative Volk und Ständen mit 95 zu 64 Stimmen zur Ablehnung.
Dass es in der KVF-NR so viele Stimmenthaltungen gegeben hat, kann wohl damit erklärt werden, dass die Initiative grundsätzlich begrüssenswerte Ziele verfolgt, dass aber die vorgesehenen Massnahmen für die Umsetzung dieser Ziele die nationalrätliche Kommission bzw. den Nationalrat schlussendlich nicht zu überzeugen vermochten. Als Hauptargument für die Ablehnung ist im Nationalrat vor allem vorgebracht worden, dass die Initiative grundsätzlich von einer vollständigen und flächendeckenden Einführung von Tempo 30 ausgeht, ohne aber im Einzelfall auf die konkreten Umstände, wie z. B. das Erscheinungsbild oder den Ausbaustandard der Strassen, Rücksicht zu nehmen.
Zudem wurde bemängelt, es sei wegen der starren Regelung nicht mehr möglich, die Bevölkerung in die Entscheide über die Temporeduktion mit einzubeziehen. Es wurde im Weiteren argumentiert, dass nicht allein die Geschwindigkeit für die Verkehrssicherheit ausschlaggebend sein kann, sondern dass auch andere Faktoren eine Rolle spielen. Negativ fallen schliesslich auch die hohen Umsetzungskosten der Initiative ins Gewicht. Diese sind aus heutiger Sicht schwer zu beziffern, doch dürften sie sich je nach Quelle zwischen einer Milliarde Franken, so das Initiativkomitee, und zwei Milliarden Franken, so der Bundesrat in der Botschaft, bewegen. Die grosse Diskrepanz zwischen diesen Beträgen ergibt sich daraus, dass der Bundesrat in seiner Botschaft davon ausgeht, dass die Umsetzung der Initiative nebst den eigentlichen Tempobeschränkungen verschiedene weitere Massnahmen, insbesondere baulicher Natur, voraussetzt.
Unsere Kommission war sich einig, dass die Volksinitiative mit ihrem Hauptziel, weniger Tote und Verletzte im Strassenverkehr zu erreichen, ein zentrales und berechtigtes Anliegen vorbringt. In der Kommission herrschte aber die Meinung vor, dass man dieses Ziel mit anderen, weniger einschneidenden Massnahmen erreichen will. So ist bekanntlich eine Revision des Strassenverkehrsgesetzes im Gange, welche die Strassenverkehrssicherheit durch eine Herabsetzung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 erhöhen will. Dadurch erhoffen wir uns weitere Verbesserungen bezüglich der Sicherheit auf der Strasse. Diese Vorlage wurde von unserem Rat bekanntlich bereits behandelt und ist jetzt beim Nationalrat.
Die Kommission teilt die Ansicht des Bundesrates, dass die Initiative für sich allein nicht geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen. Denn nebst einer Signalisationsänderung müssen diverse weitere flankierende Massnahmen getroffen werden, damit Tempo 30 auch effektiv eingehalten wird.
Diese flankierenden Massnahmen sind aber mit grossen Kosten verbunden, und die Initiative nimmt keine Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten der Kantone und Gemeinden. Vor allem die Gemeinden dürften kaum in der Lage sein, die notwendigen Infrastrukturmassnahmen zu finanzieren. Die Initiative sieht zudem ein grundsätzliches Tempo-30-Regime vor, von dem laut Initiativtext Ausnahmen nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen zugelassen sind. Dennoch sind Ausnahmen nur dort zulässig, wo die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und der Schutz der Anwohnenden, namentlich vor Lärm, dies zulässt. Damit wird aber auch deutlich gemacht, dass selbst bei einer grosszügig ausgebauten Hauptstrasse kaum je eine Hinaufsetzung auf Tempo 50 möglich wäre, da eine Tempoerhöhung sich im Allgemeinen negativ auf das Unfallgeschehen und damit auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auswirkt.
Unsere Kommission wie auch der Bundesrat bevorzugen ein anderes Vorgehen, nämlich die gezielte Einführung von Tempo-30-Zonen unter Wahrung der heutigen Zuständigkeitsordnung von Kantonen und Gemeinden. In diesem Sinne unterbreitet die Kommission Ihnen eine Empfehlung, welche dem Bundesrat dazu rät, die berechtigten Anliegen der Initianten zu berücksichtigen. Um zum Zeitpunkt der Volksabstimmung etwas in der Hand zu haben, wird der Bundesrat eingeladen, bis zum 30. Juni 2001 ein Massnahmenpaket in diesem Bereich vorzulegen. Mit diesem Massnahmenpaket soll der Bund unter anderem die Einführung von Tempo-30-Zonen fördern, insbesondere indem die Anforderungen an die baulichen Massnahmen vereinfacht werden, damit die Kosten für die Schaffung solcher Zonen gesenkt werden können. Im Weiteren soll Kantonen und Gemeinden bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen ausserhalb von Hauptstrassen ein möglichst grosser Spielraum belassen werden.
Aufgrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, die vorliegende Volksinitiative "Strassen für alle" Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen und die Empfehlung 00.3425 [PAGE 700] der Kommission an den Bundesrat zu überweisen. Der Bundesrat ist denn auch bereit, diese Empfehlung entgegenzunehmen.