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preparatory:AB 79657

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-12-17

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" beschlägt eine staatspolitisch interessante und wichtige Frage, nämlich das Verhältnis zwischen dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freie Willens- und Entscheidfindung, wie dies in Artikel 34 der Bundesverfassung festgeschrieben ist, und der Pflicht der Behörden, insbesondere des Bundesrates, zur Information und Kommunikation gemäss Artikel 180 der Bundesverfassung. Mit diesem Verhältnis haben sich die meisten Rednerinnen und Redner auseinandergesetzt. Ich verzichte darauf, ihre Argumente, die auch die Argumente des Bundesrates sind, zu wiederholen.

Sowohl die Lehre wie auch die Rechtsprechung teilen die Ansicht des Bundesrates, dass er zur Information verpflichtet ist, auch im Vorfeld von Abstimmungen. Die Räte haben diese Informationspflicht mit einer Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte im vergangenen Oktober auch rechtlich festgehalten und dem Bundesrat auch klare Richtlinien für diese Informationstätigkeit auf den Weg gegeben. Diese Gesetzesänderung wurde in Ihrem Rat mit 146 zu 48 Stimmen und im Ständerat einstimmig verabschiedet. Der entsprechende Artikel 10a verpflichtet den Bundesrat zur kontinuierlichen Information über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen, schriftlich und mündlich. Er muss dabei aber die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit beachten. Er muss auch die im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen darlegen und sich an die Abstimmungsempfehlungen der Bundesversammlung halten.

Diese Vorgaben entsprechen den vom Bundesrat für seine Informationstätigkeit aufgestellten Regeln und der von ihm geübten Praxis. Diese Regeln und ihre Anwendung gelten selbstverständlich auch für die Bundesverwaltung. Es ist uns in der Bundeskanzlei ein Anliegen, immer wieder darauf hinzuweisen und entsprechend zu beraten. Ich bin deshalb Herrn Pfister dankbar, dass er verhindern will, dass der Bundesrat als Aushängeschild für Kampagnen eingesetzt wird. Das entspricht auch unseren Ratschlägen an den Bundesrat und die Bundesverwaltung.

Was die Finanzierung von Abstimmungsinformationen betrifft, stellt sich natürlich immer wieder die Frage nach der Höhe und der Transparenz der eingesetzten Mittel, sowohl bei jenen der Behörden wie auch bei allen privat eingesetzten Mitteln. Nach Artikel 167 der Bundesverfassung kommt dem Parlament die Finanzhoheit zu, Herr Fehr, sowohl für die Informationsbudgets der Departemente wie auch für spezielle Kredite für Informationskampagnen. Entsprechend hat das Parlament bei den von Ihnen erwähnten Vorlagen - ich sehe, Herr Fehr ist nicht im Saal - für die EWR-Abstimmung, für die Abstimmung über die bilateralen Verträge I und für die Uno-Abstimmung separate Kredite gesprochen, was auch einem parlamentarischen Auftrag an den Bundesrat entspricht.

Was die Informationsbudgets der Departemente betrifft, die von Herrn Reimann erwähnt wurden, so möchte ich hier klar festhalten, dass er etwas durcheinandergebracht hat. Die Informationsbudgets der Departemente wurden nämlich in den letzten Jahren kontinuierlich eingeschränkt und zurückgesetzt, nicht zuletzt aufgrund von parlamentarischen Vorstössen, die ich jeweils sehr unterstützt habe. Das hat aber nichts zu tun mit den allgemeinen Budgets für Beratungsaufträge, wie sie von der GPK unter die Lupe genommen wurden.

Ich möchte die staatspolitische Bedeutung der Information durch Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von Abstimmungen unterstreichen. Es ist vor allem auch angesichts der grossen finanziellen Mittel und Aktionen von privaten Befürwortern und Gegnern von Abstimmungsvorlagen nicht denkbar, Herr Reimann und Herr Stamm, einen "vide institutionnel" zu belassen, wie dies ein Mitglied des Ständerates bei der Debatte über die Volksinitiative zu Recht erwähnte. Der Ständerat hat denn auch die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" mit nur drei Gegenstimmen zur Ablehnung empfohlen. Die Volksinitiative ist aber nicht nur wegen dieser vom Parlament auch in einem Gesetz präzisierten Informationspflicht abzulehnen, sondern auch aus folgenden Gründen:

1. Die Initiative ist nicht in allen Teilen klar. So geht nicht klar hervor, was zum Beispiel mit der Bundesverwaltung gemeint ist. Betrifft das nur die Kader der Bundesverwaltung oder auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in ihrer Eigenschaft als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger?

2. Die Initiative hat auch organisatorische und finanzielle Konsequenzen für die Kantone und Gemeinden, die sich gemäss der Initiative auch an striktere Regelungen für die Organisation und Durchführung ihrer Abstimmungen halten müssen, zum Beispiel was die sechsmonatige Frist für die Ansetzung von Abstimmungen oder was die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen betrifft.

3. Es ist auch nicht klar, was mit den Sanktionsbestimmungen gemeint ist. Hier müsste man Neuland betreten.

Aus allen diesen Gründen, auch aufgrund der von Ihnen, Herr Kommissionssprecher, und von der grossen Mehrheit meiner Vorredner geäusserten Argumente bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" abzulehnen und dem entsprechenden Bundesbeschluss zuzustimmen.

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