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Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-12-18

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, man hat uns ja vorgeworfen, wir hätten nicht Hand zu einer Verbesserung des Gesetzes geboten. Wenn dem so wäre, müsste ich Ihnen eigentlich jetzt empfehlen, dem Antrag Reimann Lukas zuzustimmen. Das wäre gewissermassen die Logik. Denn ich bin überzeugt davon, dass das Gesetz endgültig nicht mehr EMRK-konform ist, wenn Sie dem Antrag Reimann Lukas zustimmen. Denn dann sagen Sie, dass die richterliche Überprüfung auf ganz wenige Tatbestände eingeschränkt wird. Die EMRK verlangt aber eine uneingeschränkte richterliche Überprüfung. Der Bundesrat war so schlau, "oder aus einem andern Grund" in den Absatz aufzunehmen, um genau mit dieser Ergänzung möglichst nahe an der EMRK zu sein.

Meine Damen und Herren von der SVP, wenn Sie diese Bestimmung gemäss dem Antrag Reimann Lukas durchsetzen wollen, dann desavouieren Sie eigentlich Ihren eigenen Bundesrat und die Expertenkommission. Denn die Lösung, die gefunden wurde, war ja gerade der etwas vermurkste Versuch, doch noch in die Nähe der EMRK zu gelangen. Herr Bundesrat Blocher, ich bin gespannt, wie Sie nun auf diesen Antrag reagieren werden, ob Sie Ihre Fassung in diesem Punkt verteidigen oder ob Sie der SVP folgen werden. Wir bieten jedenfalls nicht Hand zu schlechter Gesetzgebung, auch wenn wir eigentlich finden, diese Vorlage passe uns nicht. Wir könnten sagen, dann werde sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endgültig aufgehoben. Aber wir sagen: Wir müssen immer alles unternehmen, um zur bestmöglichen Fassung zu gelangen. Deswegen empfehlen wir Ihnen, den Antrag Reimann Lukas zu Absatz 4 abzulehnen. Ich glaube, er hat die Debatte diesbezüglich nicht ganz nachverfolgt.

Im Übrigen haben wir ja mit einem gewissen Interesse zur Kenntnis genommen, dass nunmehr auch die Initianten auf die Fassung von Ständerat und Bundesrat eingeschwenkt sind. Übrigens ist dieses taktische Einschwenken vielleicht gerade deshalb erfolgt, weil die Kommission für Rechtsfragen zuerst beschlossen hatte, keine Gesetzesbestimmungen zu machen. Wir jedenfalls hätten keine Angst vor einem Referendum.

Ich ersuche Sie, den Antrag Reimann Lukas zu Absatz 4 abzulehnen.

Was den Antrag Reimann Lukas zu Absatz 1 angeht, ersuche ich ebenfalls um Ablehnung. Diese Differenz ist aber nicht so gravierend, weil gemäss EMRK ohnehin jederzeit ein Gesuch gestellt werden kann. Das heisst, das ist eigentlich nicht der entscheidende Punkt. Ihnen geht es ja auch nicht um Absatz 1, sondern es geht Ihnen um Absatz 4 - vielleicht ein bisschen wider besseres Wissen.