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AB 79783

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Minderheitsantrag Menétrey-Savary zu unterstützen. Es geht hier um die Frage, welchen Behörden, Ämtern und Institutionen ermöglicht werden soll, Ausschreibungen über das Informationssystem zu verbreiten.

In Litera b von Absatz 3 ist vorgesehen, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dazu berechtigt sein sollte. Es trifft zwar zu, dass gemäss Spielbankengesetz Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr ausgesprochen werden können. Es gibt jedoch keine Begründung, weshalb der Eidgenössischen Spielbankenkommission diese polizeiliche Kompetenz zugebilligt werden müsste. Im Rahmen unserer Debatte in der Kommission konnte kein überzeugender Grund genannt werden.

Dasselbe gilt auch für Litera j von Absatz 3. Dort ist vorgesehen, dass der Bundesrat durch Verordnung kantonale Zivilbehörden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäss Absatz 1 dieser Bestimmung bezeichnen kann, welche Ausschreibungen über dieses Informationssystem verbreiten dürfen. Auch hier gibt es keine Erklärung. Es kommt mehr oder weniger einer Blankovollmacht des Bundesrates gleich, beliebig kantonale Zivilbehörden mit dieser Aufgabe zu betrauen. Aber auch hier fehlen Beispiele, die die Notwendigkeit einsichtig machen würden.

Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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