Dettling Toni · Ständerat · 2000-10-05
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich dem Bundesrat herzlich für seine Bereitschaft danken, meine Empfehlung grundsätzlich entgegenzunehmen. In der Tat ist die Förderung einer vielfältigen regionalen Presse für die föderalistische Schweiz von zentraler Bedeutung. Im Lichte der zunehmenden Konzentration in der schweizerischen Presselandschaft nimmt dieser Grundsatz an Bedeutung noch zu.
Es versteht sich jedoch von selbst, dass mit den eingesetzten Mitteln sorgfältig und vor allem effizient umzugehen ist. Bei meiner Empfehlung, ich möchte das besonders betonen, geht es nicht etwa darum, zusätzliche Mittel einzusetzen. Vielmehr soll der Mitteleinsatz von heute annähernd 100 Millionen Franken wirksamer und zielkonformer erfolgen. Vor allem gilt es gemäss klarem gesetzgeberischem Auftrag, auch die kleinauflagige Tagespresse, welche ganz entscheidend zur politischen Meinungsbildung vor Ort beitragen kann, wirksam zu fördern, sie jedenfalls mit Bezug auf deren wirtschaftliche Konkurrenzsituation nicht schlechter zu stellen oder gar gegenüber den grossauflagigen Tageszeitungen zu behindern.
In diese Richtung eines wirksameren Einsatzes der bereitgestellten Mittel zielt meine Empfehlung. Es soll das gerade hier stark grassierende Giesskannenprinzip grösserer Effizienz und Zielgenauigkeit Platz machen. Heute profitieren nach wie vor über 3000 Zeitungen und Zeitschriften - notabene nicht zuletzt auch Titel aus dem Bereiche der Fachpresse und der Mitgliederschaftspresse -, was im Einzelfall zwangsläufig sehr bescheidene und damit wenig wirksame Beiträge zur Folge hat.
Ich bin dem Bundesrat dankbar, wenn er gemäss meiner Empfehlung gerade in diesem Bereich Remedur schaffen und darüber hinaus die Berechnung des Defizites der Zeitungsrechnung der Post einer Überprüfung unterziehen will, wie dies auch die Wettbewerbskommission (Weko) empfohlen hat. Notabene hat bezeichnenderweise gerade auch die Weko die von der Post immer wieder stark in den Vordergrund gerückte Vollkostenrechnung als kaum richtig taxiert.
Meine Hauptkritik an der gegenwärtigen Praxis geht aber zweifellos dahin, dass die Postverordnung von den kleineren regionalen Tageszeitungen ein marktwidriges, ja geradezu existenzgefährdendes Verhalten verlangt, damit sie überhaupt in den Genuss der Presseförderung gelangen: nämlich nicht weniger als den faktischen Verzicht auf die Frühzustellung. Bei der Umstellung auf die Frühzustellung verliert nämlich die regionale Tageszeitung nicht nur einen wesentlichen Teil der bisher zugestandenen Presseförderung im Bereich dieser Frühzustellung. Vielmehr ist die Regionalzeitung zudem dem Preisdiktat der Post ausgeliefert. Wenn nämlich die Regionalzeitung nicht auch noch die so genannte Treueprämie der Post verlieren will, muss sie nolens volens die Frühzustellung der Post übergeben und kann nicht etwa auf die Zustellung durch private Verträger ausweichen. So gesehen, wird also die Regionalpresse doppelt benachteiligt: Sie bekommt für die Frühzustellung keine Presseförderungsbeiträge, muss aber zum Erhalt der Treueprämie trotzdem die relativ teuren Postdienste für die Frühzustellung in Anspruch nehmen. Diese sehr problematische Ausgestaltung der Treueprämie hat die Weko übrigens ebenfalls deutlich kritisiert.
Alles in allem sind das Vorgaben, aufgrund derer eine Verbesserung der Presseförderung in der Postverordnung dringend erforderlich ist, soll dem Auftrag des Gesetzgebers für eine spezielle Förderung der Lokal- und Regionalpresse endlich nachgelebt werden. Ich freue mich, dass der Bundesrat die Vorschläge meiner Empfehlung teilt, hat er sich doch bereit erklärt, sie entgegenzunehmen. Ich möchte abschliessend noch eine Frage an den zuständigen Bundesrat stellen: Auf welchen Zeitpunkt hin sieht der Bundesrat vor, die Postverordnung im empfohlenen Sinne zu ändern?