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Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-12-19

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-19

Wortprotokoll

Sie ersehen aus dem Text der Motion, dass der Motionär ein Rahmengesetz zur Integration erarbeiten lassen und die Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen so festlegen will, dass der Bund zusammen mit den Kantonen den Grundbedarf festlegt, dass die Kantone die Integrationsmassnahmen über diesen Grundbedarf hinaus festlegen und dass dann für die operative Umsetzung der Integrationspolitik die Kantone und die Gemeinden zuständig sind. Wir in diesem Saal sind uns sicher einig, dass die Schweiz ein eminentes Interesse daran hat, die immigrierten Menschen und die hier geborenen Kinder der Migrantinnen und Migranten so zu integrieren, dass sie motiviert und in der Lage sind, einen Beitrag an das wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Gedeihen des Landes zu leisten.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit dem neuen Ausländergesetz die Integration als staatliche Gesamt- und Querschnittaufgabe definiert werde, deren Anliegen der Bund, die Kantone und die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu berücksichtigen hätten. Er bezieht sich hier auf Artikel 53 des neuen Ausländergesetzes, das am kommenden 1. Januar in Kraft gesetzt wird. Nach diesem Gesetz wird die Integration als gegenseitiger Prozess verstanden, an dem sich Ausländerinnen und Ausländer aktiv zu beteiligen haben.

Der Bundesrat hat einen Integrationsbericht veranlasst, der vom Bundesamt für Migration im Juli 2006 veröffentlicht worden ist. Er kommt zum Schluss, dass erstens die Integrationsmassnahmen im Bereich von Bildung und Arbeit zu verstärken seien und dass zweitens die Massnahmen im Bereich der sozialen Integration noch stärker auf bestimmte Zielgruppen, namentlich die Jugendlichen, auszurichten seien. Entsprechend hat der Bundesrat dann im August 2006 Aufträge erteilt, das heisst, die Ämter und Departemente haben in Zusammenarbeit mit den weiteren Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden Massnahmen zu erarbeiten, um die Integration der ausländischen Bevölkerung zu verbessern.

Der Motionär und seine Fraktion sind der Auffassung - im Gegensatz zum Bundesrat -, dass das Ausländergesetz und demzufolge auch dessen Integrationspolitik vorwiegend auf die Arbeitskräftesteuerung ausgerichtet sei. Sie sind der Auffassung, dass das Ausländergesetz ein Migrations- und nicht ein Integrationsgesetz sei, dass die Integration gegenüber der Migration in diesem Gesetz bloss rudimentär geregelt sei und dass es eher einen Reparatur- und Problemlösungsansatz anstelle eines Integrationsansatzes verfolge. Deswegen wären sowohl der Motionär als auch dessen Fraktion geneigt gewesen, an der Motion festzuhalten; der Ständerat hat dann auch in diesem Sinne die Motion mit 22 zu 17 Stimmen angenommen.

Nun ist aber in der SPK unseres Rates die Auffassung vertreten worden, dass es nach dem Integrationsbericht des Bundesrates und nach Inkrafttreten des Ausländergesetzes nicht angebracht sei, ein Bundesrahmengesetz über die Integration zu erlassen. Die Motion wurde deshalb zur Ablehnung beantragt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hat dann an der letzten Sitzung der SPK im November selbst beantragt, die Motion Schiesser in einen verbindlichen Prüfungsauftrag abzuändern. Herr Bundesrat Blocher hat diesen Antrag im Namen des Bundesrates gestellt.

Sie sehen nun, dass die Kommission diesen Antrag übernommen hat. Man kann ja eine Motion nicht in ein Postulat umwandeln, aber man kann aus einer Motion einen verbindlichen Prüfungsauftrag machen. Das ist im Parlamentsgesetz nicht vorgesehen, aber offenbar hat sich die Praxis auf diesen Mittelweg eingependelt. Mit 16 zu 7 Stimmen hat dann die SPK unseres Rates diesen bundesrätlichen Antrag übernommen. Deswegen lautet nun der Einleitungssatz der Motion wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob ein Rahmengesetz zur Integration erarbeitet werden soll." Der übrige Text ist derjenige der ursprünglichen Motion Schiesser. Wir haben in der SPK überlegt, dass man zuerst das Ausländergesetz und seine Ausführungsverordnungen anwenden soll. Dann muss der Bundesrat eben Rechenschaft darüber ablegen, ob er ein derartiges Rahmengesetz doch noch für nötig hält oder nicht. Selbstverständlich ist es auch unserem Rat und jedem von uns vorbehalten, dann eben später, nach ersten Erfahrungen mit dem neuen Ausländergesetz, das neue Rahmengesetz doch noch per Motion oder per Initiative auf den Tisch dieses Hauses zu bringen.

Mit 16 zu 7 Stimmen schlägt die SPK Ihres Rates aber vor, diese Motion in der neuen Form des verbindlichen Prüfungsauftrages gutzuheissen, und ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.