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Bader Elvira · Nationalrat · 2007-06-04

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-04

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Robbiani, die am 18. Juni 2004 eingereicht wurde, verlangt, dass Änderungen bei der Zuständigkeit für die Besteuerung von Vorsorgeleistungen der im Ausland wohnenden Personen vorgenommen werden sollen. Beide Kommissionen haben dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben und sich für die Änderung des Steuergesetzes ausgesprochen.

Heute haben jene Kantone die Befugnis zur Quellenbesteuerung und zum Rückerstattungsverfahren, in welchen die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Diese Regelung führt dazu, dass die Quellensteuererträge aus den Vorsorgeleistungen der zweiten Säule und der Säule 3a vor allem in Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfallen. Das ist für die Kommissionsmehrheit störend.

Mit der Änderung des Gesetzes sollen neu die im Ausland wohnhaften Empfängerinnen und Empfänger von Vorsorgeleistungen von jenen Kantonen besteuert werden, in welchen die begünstigte Person zuletzt ihr Erwerbseinkommen versteuert hat. Diese Kantone würden von der Vorsorgeeinrichtung die errechnete Quellensteuer erhalten und wären auch für die allfälligen Rückerstattungsgesuche der betreffenden Personen zuständig. Gesamtschweizerisch geht es hier um eine Summe von rund 90 Millionen Franken, die umverteilt werden soll. Es würden eher die Grenzkantone profitieren - Kantone, in welchen Vorsorgeeinrichtungen ihren Sitz haben, würden eher etwas benachteiligt. Die Kommission ist sich bewusst, dass diese Änderung mit Mehraufwand verbunden ist; sie ist aber auch überzeugt, dass dieser Mehraufwand durchaus bewältigt werden kann. Aus Gerechtigkeitsüberlegungen ist für die Mehrheit der Kommission aber einsichtig und nötig, dass den Kantonen, die während der Erwerbsperiode die Abzüge der Vorsorge haben zulassen müssen, die Einnahmen aus der Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen zugestanden werden sollen.

Mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die Kommission für eine Änderung des geltenden Rechtes ausgesprochen. Sie empfiehlt Ihnen, die Vorlage zu unterstützen.

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