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Studer Heiner · Nationalrat · 2007-06-04

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-04

Wortprotokoll

Sie haben den Antrag des Büros vor sich; es beantragt, diese Motion abzulehnen. Es ist schon so: Wen von uns würde es nicht reizen, zwischen den Sessionen, wenn irgendetwas passiert, sofort eine Interpellation oder eine Anfrage einzureichen? Selbst wenn wir in solchen Fällen fast nicht warten konnten, haben wir aber auch gemerkt, dass es sinnvoll sein kann, sagen zu müssen: Vorstösse können nur während der Sessionen eingereicht werden. Meistens macht es Sinn, dass man noch etwas mehr Material sammelt und sich mit Kolleginnen und Kollegen abspricht. Wenn man den Vorstoss während der Session einreicht und - zusammen mit dem einen oder der anderen, der oder die unterschreiben wollte - vielleicht sogar noch eine Frage oder die Begründung ändern kann, dann macht das Sinn.

Wir finden, dass die Instrumente genügen und die Phasen zwischen den Sessionen nicht so lang sind, dass man hier eine Neuerung einführen müsste. Auch wenn die Anzahl Vorstösse begrenzt wäre, wäre es nicht sinnvoll. Der Motionär macht einen Hinweis auf die unterschiedlichen Möglichkeiten des Bundesrates, des Gesamtbundesrates wie der einzelnen Bundesratsmitglieder, die sich immer mehr medial äussern, häufig auch gegensätzlich und gegeneinander. Da ist es vielleicht manchmal besser, man kommentiert nicht alles sofort, sondern geht entweder über die Kommissionen oder stellt in der darauffolgenden Session gezielte Fragen. Sehr klar ist für uns auch, dass Parlamentsmitglieder, die während der Sessionen Auskünfte auf konkrete Fragen wollen, sich an die Departemente wenden und dass diese gehalten sind, die Fragen ernst zu nehmen und seriös zu beantworten.

Aus diesen und den schriftlich festgehaltenen Gründen bitte ich Sie im Namen des Büros, die Motion abzulehnen.