Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-04
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt die Sorge um ein gutes und ausreichendes Lehrstellenangebot. Mit der Ausbildung von Berufsleuten erfüllen unsere Unternehmen und auch die öffentlichen Verwaltungen eine Aufgabe, die von grossem allgemeinem Interesse ist, wodurch junge Menschen in unserem Land natürlich eine tragfähige Grundlage für ihre berufliche und persönliche Zukunft erhalten.
Der Bundesrat begrüsst deshalb die neue Formulierung dieser Motion. Damit kann bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einerseits Betrieben Rechnung getragen werden, welche Ausbildungsplätze anbieten. Anderseits werden dadurch national und international verankerte Grundsätze eben trotzdem nicht verletzt, denn das war ja eigentlich das Problem der Motion: Sie forderte, dass im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ein Vergabekriterium eingebaut würde. Ein solches Vergabekriterium verstösst aber gegen das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.
Nun hat der Ständerat die Motion angepasst, indem er aus der Muss- eine Kann-Vorschrift gemacht hat und Ihnen diese vorschlägt. Das ist eine Anpassung, die es eben auch Branchen, in denen es wenige oder gar keine Lehrlinge gibt, ermöglicht, im öffentlichen Beschaffungswesen tätig zu bleiben. Auch kleineren und mittleren Unternehmen ist damit der Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen nicht zum Voraus verwehrt, wenn sie es sich nicht leisten können, Lehrlinge auszubilden.
Der Bundesrat beabsichtigt, diese Motion umzusetzen, indem er eine Formulierung ins Gesetz aufnimmt, die etwa folgendermassen lauten könnte: "Bei Vorliegen gleichwertiger Angebote kann die Beschaffungsstelle bei Firmen mit Sitz und Niederlassung in der Schweiz das Angebot jenes Unternehmens berücksichtigen, das seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung nachkommt, namentlich durch die Ausbildung von Lehrlingen." Eine solche Regelung würde die genannten Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens respektieren. Sie würde auch den Text der Motion respektieren, und sie würde es ermöglichen, dass wir die Hauptziele des neuen Beschaffungsgesetzes erreichen.
In diesem Sinne bittet Sie der Bundesrat, der vom Ständerat verabschiedeten Fassung der Motion zuzustimmen.