Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-06-06
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-06
Wortprotokoll
Wir haben hier fünf Minderheiten. Drei Minderheiten zielen auf die Gestaltung der Höhe des Ressourcenausgleichs, und zwei Minderheitsanträge sind eigentlich separat zu behandeln, weil sie eine andere Materie beinhalten.
Der Antrag der Minderheit I (Marti Werner) will bei der Festlegung das Ressourcenpotenzial der Kantone vom Fünffachen auf das Zehnfache der Mieterträge verdoppeln. Er will also hier für die Bemessung des Ressourcenausgleichs, wie das Bundesrat Merz ausgeführt hat, eine virtuelle Grösse festlegen. Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist nämlich der fünffache Betrag festgelegt. Der Bundesrat und auch die Kommissionsmehrheit sind der Meinung, dass das Anliegen dieses Minderheitsantrages, welcher natürlich auf die Änderung der Pauschalbesteuerung durch die Kantone abzielt, nicht im Rahmen der NFA-Vorlage behandelt werden soll. Hinzu kommt, dass Sie hier in diesem Rat erst kürzlich über dieses Thema diskutiert und auch klar entschieden haben, dass Sie an der Mindesthöhe der Pauschalbesteuerung durch die Kantone festhalten wollen.
Daher beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen, den Antrag der Minderheit Marti Werner abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit II (Schelbert): Kollege Schelbert will, dass die ressourcenschwächeren Kantone eine Garantie dafür erhalten, dass sie ihre Ressourcen auf mindestens 85 Prozent des Mittels ausgeglichen erhalten. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Verteilung beim Härteausgleich; auch das hat Bundesrat Merz ausgeführt. In Artikel 6 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) wurde das Ziel von 85 Prozent nicht als absolut vorgegeben, sondern als anzustrebendes Ziel definiert. Gemäss der jetzt vorliegenden Grundlage von 70 Prozent des Grundbeitrages haben wir nur gerade drei Kantone, die minim unter dem Wert von 85 Prozent liegen, der tiefste bei 84,5 Prozent.
Mit der Unterstützung des Antrages der Minderheit II würden Sie so etwas wie eine Mindestgarantie einführen. Wir kämen damit beim NFA auf einen mit den Kantonen ausgehandelten wichtigen Entscheid zurück. Die ressourcenstarken Kantone würden beim Ressourcenausgleich noch stärker belastet, nämlich mit etwa 49 Millionen Franken, und auch für den Bund entständen damit Mehrkosten von etwa 70 Millionen Franken. Dafür würden Bund und Kantone beim Härteausgleich entlastet, und zwar der Bund um etwa 41 Millionen Franken und die Kantone um etwa 20 Millionen Franken.
Die Kommissionsmehrheit will am ausgehandelten Kompromiss festhalten und lehnt daher den Antrag der Minderheit II (Schelbert) mit 16 zu 8 Stimmen klar ab. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.
Nun zu den drei Anträgen, die die Höhe der Beiträge betreffen: Bei diesen Anträgen geht es um die Festlegung des Grundbeitrages für die ressourcenstarken Kantone. In der ersten NFA-Vorlage haben wir auf Verfassungsstufe die Grundlage für den Beitrag der ressourcenstarken Kantone festgelegt. Er beträgt mindestens zwei Drittel und höchstens vier Fünftel im Vergleich zum Bundesbeitrag. Bundesrat und Ständerat haben ausgemittet, dass 70 Prozent des Grundbeitrages genügen, um einen vernünftigen Ausgleich zu erzielen. Damit kann, wie gesagt, die Zielgrösse von 85 Prozent beinahe erreicht werden, und es ist erst noch ein Anreiz da, dass sich die ressourcenschwachen Kantone noch etwas nach oben bewegen. Bei diesem Ausgleich geht es darum, den bestmöglichen Kompromiss zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen zu finden.
Die Kommission hat in ihrer Ausmehrung klar entschieden, nämlich mit 16 zu 8 Stimmen, dass sie Bundesrat und Ständerat folgen will.