Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-06-06
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-06
Wortprotokoll
Ich beginne beim letzten Votum und bestätige, was Herr Weyeneth eben vorgeschlagen hat, dass wir nämlich im Rahmen dieses angekündigten Wirksamkeitsberichtes nach vier Jahren in der Tat auf alle diese Zahlen zurückkommen können. Dieser Wirksamkeitsbericht enthält eine ganze Anzahl von Kriterien und ermöglicht es, eine Feintarierung des Systems vorzunehmen.
Ich wehre mich deshalb auch gegen die Aussagen, dass das Festlegen von 50/50 eine Willkür sei: Es ist ein Einvernehmen und nicht eine Willkür, weil der Willkür ja immer etwas Negatives anhaftet. Das Einvernehmen ist hingegen entstanden, nachdem man lange miteinander verhandelt hat. Diese Verhandlungen sind in der Tat vom heute bestehenden Berggebietsindex ausgegangen, der mit einem Anteil von 20 Prozent im Finanzkraftindex eine bedeutende Rolle spielt und eigentlich gewissermassen gesetzt war. Erst im Verlaufe des Projektes ist dann der soziodemografische Ausgleich noch dazugekommen. Aber ich muss klar darauf hinweisen, dass wir diese Formel 50/50 seit dem Jahr 1999 auf dem Tisch haben: Alle haben das seit Jahren gewusst; es ist also überhaupt keine Überraschung, wenn wir heute auch nach dieser Formel arbeiten wollen.
Wenn Sie hier eine Verschiebung vornehmen, dann führt das eben erneut zu Verschiebungen in Zusammenhang mit dem Härteausgleich, weil Verschiebungen dann dort kompensiert werden müssen. Wir haben im Übrigen - jetzt richte ich mich an die ressourcenstarken Kantone und an die Agglomerationen, die Anrecht auf den soziodemografischen Ausgleich haben - nie gesagt, dass es mit diesem System möglich sein wird, die dort anfallenden Belastungen auszugleichen. Vielmehr haben wir immer gesagt, dass es sich ja nur darum handeln kann, hier gewissermassen die Spitzenbelastungen zu mildern, und mehr erreichen Sie nicht. Selbst wenn Sie den gesamten Betrag in den soziodemografischen Ausgleich geben würden, würde das ja nicht reichen, um all diese Belastungen aufzufangen.
Es wurde gesagt, dass es Studien gebe, welche nachwiesen, dass der soziodemografische Ausgleich erheblich grösser ausfallen müsste. Wir haben diese Studien natürlich auch gelesen. Wir sind damit einverstanden, die gewählten Methoden sind an sich richtig. Ich gestatte mir aber, noch einen Punkt beizufügen, den ich in diesen Studien vermisse: die Frage der Finanzströme, die eben zum Teil aus wirtschaftlichen Gründen und aus Gründen der Unternehmensstandorte in die Agglomerationen fliessen. Ich denke hierbei insbesondere an die Beschaffungen, die der Bund, die SBB, die Post und andere bundesnahe Unternehmen eben tätigen müssen und die teilweise dort, wo diese Ströme münden, eben nicht ressourcenrelevant sind. Denn der Wohnort und der Unternehmensstandort und damit der Steuersitz können vom Ort abweichen, an welchem die Finanzflüsse anfallen. Das dürften erhebliche Beträge sein. Wir haben das seinerzeit festgestellt, als die Vorlage gerade verfasst wurde, also vor der Volksabstimmung. Diese Beträge sind teilweise beträchtlich. Ich glaube, dass man sie hier noch einbauen müsste. Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit I (Brunschwig Graf) nicht zu folgen und der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Der Minderheitsantrag II (Recordon) sieht eine Zweckbindung dieser Mittel vor. Ich muss Ihnen sagen, dass wir das mit den Kantonen, auch mit dem Städteverband ausgiebig diskutiert haben. Vonseiten dieser Organisationen ist ein solches Begehren nie geäussert worden, weil sie wissen, dass damit das ganze System verkompliziert würde. Im Übrigen - das ist der juristische Aspekt, Herr Recordon - steht dieser Minderheitsantrag in Widerspruch zu Artikel 9 Absatz 4 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich, wo ganz klar steht, dass die Auszahlung der Mittel an die Kantone ohne Zweckbindung zu erfolgen habe. Wenn Sie diesen Minderheitsantrag II annehmen, kommt das einer Verletzung dieses Gesetzes gleich.
Ich ersuche Sie deshalb, die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit zu folgen.